Darf ein lehrer mir den stinkefinger zeigen?

7 Antworten

Nein. Beleidigungen oder Piesacken sind in der Schule nicht erlaubt. Hintergrund: Seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind in der Schule nicht erlaubt (Paragraf 1631 BGB). Selbst wenn ein Schüler viel stört und der Lehrer davon genervt ist, darf der Lehrer den Schüler nicht beleidigen. Tut der Lehrer es doch, so hat er eine Straftat begangen. Nach dem Strafgesetz ist eine Beleidigung strafbar (Paragraf 185 StGB). Der Schüler kann bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Bei einer Beleidigung droht nach dem Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Einem Lehrer drohen dann aber auch berufliche Konsequenzen

Juristisch kann es sich bei Vogel, Stinkefinger oder der etwas altmodischen rausgestreckten Zunge um eine Beleidigung und damit um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) handeln. Sie wird als vorsätzliche Verletzung der Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung definiert. Gemäß § 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden. Bei tätlichen Beleidigungen kann es nach dem Gesetz sogar zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kommen. Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert ("Selber Idiot!"), kann der Richter laut § 199 StGB beide oder einen Beteiligten für straffrei erklären.

Hört Nura oder Strudel quählt euch

Nein.

Aber beweise das mal.

Nein, das ist eine Beleidigung nach §185 StGB