Darf ein Lehrer in der Pause auf das Mädchenklo gehen und mein Handy einsammeln weil ich das Handy in meiner hat hatte ?

2 Antworten

Nein.

Der Lehrer darf (egal unter welchen Umständen) dir kein Eigentum unterschlagen. Dieses ist Illegal und Strafbar.

Zudem darf er als Mann auch nicht einfach so Grundlos auf das Mädchen WC.

Sprich deine Eltern an und Sprich mit deinem Direktor und mach ihn klar, das es eine Strafbare Handlung ist und man sowas nicht kleinreden sollte.

Rechtlich darfst du auch deinen Lehrer anzeigen wegen Unterschlagung etc. jedoch sollte man sowas als letzten Ausweg nutzen.

1. Handy wegnehmen: Grundsätzlich darf er das nicht.

Grundsätzlich. Im Rahmen des Schulgesetzes können jedoch Schulen vorschreiben, dass der Gebrauch von Mobiltelefonen in ihren Gebäuden untersagt ist. In diesem Fall ist es zwar möglich, dass die Lehrperson Gegenstände (Auch Handys) wegnehmen kann, es muss in diesem Fall aber eine berechtigter Grund vorliegen. Beispielsweise: Wenn der Unterricht dadurch gestört und ein vernünftiges Lernen verunmöglicht wird. Aber selbst dann muss der Lehrer das Handy am gleichen Tag nach Unterrichtsende zurückgegeben. Er ist überdies zur sorgfältigen Aufbewahrung des Handys verpflichtet. Du hast aber weder den Unterricht gestört, noch das Lernen verunmöglicht. Er hätte es dir folglich nicht wegnehmen dürfen.

2. Auf die Frauentoilette gehen: Grundsätzlich darf er das nicht.

Ein Lehrer darf nur aufgrund entsprechender Veranlassung, zum Beispiel weil es berechtigte Gründe gibt, dass dort die Anwesenheit einer Aufsichtsperson verlangt wird, die Frauentoilette betreten. Und auch dann nur nach vorheriger Ankündigung des Eintritts. Ausserdem muss er sich vor dem Eintreten vergewissern, dass keine Schülerin berechtigte Einwände gegen seinen Eintritt hat.