Ich durfte nicht auf´s Klo gehen in der Schule?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim Verbot von Toilettengängen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit) vor. Darüber hinaus kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht.

Es handelt sich also nicht um eine Kleinigkeit, wenn gegenüber Schülern das Verbot ausgesprochen wird, die Toilette aufzusuchen! Das Verbot eines Toilettenbesuchs stellt für das Opfer eine massive Menschenrechtsverletzung, sogar eine Folter oder unangemessene Verhaltensweise gemäß Art. 3 EMRK und regelmäßig eine Straftat dar. Dies können sein:

  1. Körperverletzung im Amt, § 340 StGB
  2. Misshandlung Schutzbefohlener, § 225 I StGB
  3. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, § 171 StGB
  4. Nötigung, § 240 I StGB
  5. Beleidigung, § 185 StGB

GhostDragon666  23.02.2022, 22:58

Also müsste Er zuerst mit den von Dir genannten Paragraphen zum Direx.

Und wenn das nichts bringt, dann den Lehrer anzeigen.

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JordenJost121  23.02.2022, 23:00
@GhostDragon666

Wenn er die Paragraphen den Direktor so vorgibt sollte dies eigentlich auch schon reichen.

Falls nicht kann er dann den Lehrer anzeigen.

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Zuerst Schulleitung. Falls keine Reaktion, rechtliche Schritte.

Nein, das darf er nicht, außer du gehst alle 5 Min. aus Langeweile, was aber offensichtlich ja nicht der Fall ist.

Hi,

ich finds komplett absurd, wenn du nicht aufs Klo gehen kannst, wenn du aufs Klo musst. Da überschreitet der Lehrer massiv seine Kompetenzen. Natürlich kann er dir das nicht verbieten.