Klo verbot auf der Arbeit?

10 Antworten

Ihn Anzeigen.

Der Toilettengang darf nicht verboten werden.

Er darf dir aber Extraarbeit aufdrücken um die verpasste Zeit aufzuholen, das kann er.

Wenn es dir nochmal verbietet, kack oder piss auf den Boden am besten in seinem Büro und das immer wieder

Damit verletzt der Chef seine Pflichten als Arbeitgeber. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich, dass ein Gang aufs Klo jederzeit möglich sein muss.

Wenn die Berufsgenossenschaft mitbekommt, was Dein Chef macht, wird die Filiale geschossen.

Notfalls solltest Du Dir einen anderen Arbeitgeber suchen. Du wirst auch in anderen Supermärkten einen Arbeitsplatz bekommen.

Da gibt es nicht lange zu fragen, sondern auf die Toilette gehen. Der Chef darf dir das nicht verbieten.Er macht sich der Nötigung in diesem Falle schuldig wenn er die Toilette abschliesst.

Es gibt Situationen , wo man sofort auf die Toilette gehen muss und keine Wartezeiten möglich sind. Der Gang aufs WC muss immer möglich sein.

Du könntest dich an die Berufsgenossenschaft wenden und denen das mitteilen. Ein solches Verhalten von diesem Chef ist völlig daneben.

Notfalls kannst du auch den Laden verlassen, eine öffentliche Toilette oder die Toilette einer Gaststätte aufsuchen. Das würde ich dann sofort machen.

Kündigt dir der Chef daraufhin, wäre die nächste Anlaufstelle das Arbeitsgericht.

Deinem Chef würde man am Gericht sagen, was Fürsorgepflicht ist und was Nötigung. Er würde jeden Prozess verlieren und mit einer Strafe wegen Nötigung rechnen müssen.