Darf ein Lehrer eine Beziehung mit einer volljährigen Schülerin führen?
Hey Leute!
Zunächst mal: Es geht nicht um mich, sondern um eine Freundin von mir, und auch da ist noch sehr, sehr viel offen, aber sie hat mich gebeten, das hier mal in Erfahrung zu bringen, wie das denn theoretisch aussähe.
Dass ein Lehrer nichts mit minderjährigen Schülerinnen anfangen darf, ist klar. Minderjährig, schutzbefohlen usw. Aber wie ist das, wenn die Schülerin volljährig ist (was in der Oberstufe ja nicht gerade selten ist). Ist sie dann trotzdem "tabu" für ihn? Wenn ja, welcher Straftatbestand läge in dem Falle dann vor (Verführung Minderjähriger ja sicherlich nicht)? Mit welcher Strafe hätte er zu rechnen? Und was wäre, wenn die Beziehung erst nach ihrem Abitur (also dann, wenn sie keine Schülerin mehr ist) bekannt würde? Kann er nachträglich dafür belangt werden.
Ziemlich viele Fragen, ich weiß, aber ich hoffe, hier kennt sich jemand aus.
Die Hater-Kommentare könnt ihr euch übrigens sparen, sie ist alt genug...
15 Antworten
Solange der Lehrer an der selben Schule unterrichtet ist sie Schutzbefohlene und es ist lediglich leichte minderung der normalen Strafe zu erwarten, da dies als weniger schlimm angesehen wird als bei minderjährigen. Sobald sie nicht mehr Schülerin der Schule ist, kann keiner rechtlich dagegen vorgehen. Wenn etwas im nachhinein nachgewiesen werden kann, wird er trotzdem bestraft. Die Stafe ist eine Suspendierung vom Schuldienst oder eine Disziplinierungsmaßnahme. Beides führt normalerweise zur Entlassung des Lehrers. Einen neuen Lehrer oder pädagogen job mit einer solchen Bemerkung in den Entlassungspapieren zu bekommen ist fast unmöglich. Ich hoffe ich konnte helfen, LG Kessik
Nein darf er nicht. Wenn er es tut und es jemand in der Schule mitbekommt muss er es melden und dann wird die Polizei mir rein gezogen und er verliert seinen Job und seine Lizenz also kann er dann auch NIE wieder als Lehrer arbeiten.
Wenn sie volljährig ist darf sie machen was sie will,sie ist allein für ihr Tun verantwortlich.
Der Lehrer hat nichts zu befürchten!
Ganz so optimistisch würde ich nicht an die sache rangehen, denn wenn du dich irrst,(und dessen bin ich mir sehr sicher, s. untere einträge) kann der Lehrer sogar seine Lehrer-Lizens verlieren und steht ohne Job da!
Verboten, weil das "Schutzbefohlen" immer noch gilt
Er dürfte glaub ich nicht mehr Lehrer bzw. Pädagoge sein
Bei beiderseitigem Einverständniss und Volljährigkeit nicht ! Lg