Lehrer Schüler Beziehung nach abschluss?

6 Antworten

Wenn sie volljährige Schülerin ist und die Beziehung einvernehmlich, dann kommt es drauf an. Das wurde glaube ich auch von verschiedenen Gerichten verschieden entschieden. Es kommt drauf an, ob der Lehrer Druck in seiner Funktion als Lehrer auf sie ausüben könnte. Dafür reicht es teilweise schon, wenn die Möglichkeit besteht, also z.B. wenn er sie in einer Vertretungsstunde hat oder sowas. Das ist aber, wie gesagt, Einzelfallabhängig.

Nach dem Schulabschluss ist die ganze Sache vollkommen legal. Solange sie über 14 ist können die beiden im Endeffekt an und für sich das gesamte Kamasutra rauf und runter durchexerzieren und niemanden würde es interessieren und es ist auch unabhängig von seinem Alter, sofern ausgeschlossen ist, dass die ganze Aktion gegen Gegenleistung erfolgt oder er sich eine Notlage zunutze macht.

Nach der Schulzeit des Schülers / der Schülerin ist das völlig in Ordnung.

Lina120 
Fragesteller
 14.07.2021, 16:18

Und wenn man noch zur gleichen Schule geht, der Lehrer einen jedoch nicht in einem Fach unterrichtet?

sleepingbeautyy  14.07.2021, 16:20
@Lina120

Schwierig. Denke das sollte gehen, kommt halt auf die Schule an. Wenn der Lehrer aber einen irgendwann doch noch unterrichtet, dann müsste die Beziehung beendet werden.

Dann wäre es legal

Lina120 
Fragesteller
 14.07.2021, 16:18

Und wenn man noch zur gleichen Schule geht, der Lehrer einen jedoch nicht in einem Fach unterrichtet?

einMensch494  14.07.2021, 16:19
@Lina120

Ich denke, dass man das mit der Schulleitung klären müsste.

Dann wäre es legal

Lina120 
Fragesteller
 14.07.2021, 16:18

Und wenn man noch zur gleichen Schule geht, der Lehrer einen jedoch nicht in einem Fach unterrichtet?

M4rcelx04x  14.07.2021, 16:24
@Lina120

Dann ist das illegal

Als Lehrer ist man gegenüber einer Schülerin in einer Machtposition. Dabei ist es egal, ob die Schülerin bereits volljährig ist oder nicht. Ähnlich ist dies bei Ärzten und ihren Patienten.

Diese Machtposition darf nicht ausgenützt werden. Ob dies der Fall ist, wenn dieser Lehrer die Schülerin selbst nicht unterrichtet, kann ich juristisch nicht klar beantworten.

Ich denke aber, dass es unangebracht ist. Die Schule müsste hier sicher intervenieren. Als Lehrer ist man ja nicht nur eine Autoritätsperson gegenüber den Schülern im eigenen Unterricht sondern jenen der ganzen Schule. Auch kann eine solche Beziehung die Zusammenarbeit der Lehrpersonen untereinander beeinträchtigen.