Darf ein Laden sich komplett seine Preise aussuchen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, jedenfalls nicht bei so einem Extrem. Den wenn der festgelegte Preis den Marktpreis um längen übertrifft spricht man von Wucher

Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners. Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen. Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dr. oec. publ. (Volkswirtschaft)
Valnar52  20.05.2022, 19:46
Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners.

Das ist der springende Punkt. Das wird regelmäßig nicht gegeben sein, es sei denn das ist der einzige Laden der noch Schokolade verkauft und Schokolade ist auf einmal lebenswichtig.

2
Artus01  20.05.2022, 20:05
Den wenn der festgelegte Preis den Marktpreis um längen übertrifft spricht man von Wucher. Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners.

Vollkommen falsch, Wucher ist es wenn man die nachfolgenden Kriterien erfüllt, was in der Frage eindeutig nicht der Fall ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.html

1
SebastianS483  20.05.2022, 21:35
@Artus01

Letztlich lässt sich nicht pauschal sagen, wann es sich bei einem Angebot um Wucher handelt. Jeder Einzelfall muss bei Klage juristisch geprüft werden.

Wenn allerdings Oma Hildegard mit ihren 86 Jahren klagt, weil ihr Konto gedeckt war sie mit Karte bezahlt hat und leider erst im "Nachhinein" den Preis erkannt hat wird es sehr problematisch für den Gewerbetreibenden.

0
Artus01  21.05.2022, 09:43
@SebastianS483
Letztlich lässt sich nicht pauschal sagen, wann es sich bei einem Angebot um Wucher handelt.

Natürlich, der § 291 StGB lässt da keinen Spielraum.

Wenn allerdings Oma Hildegard mit ihren 86 Jahren klagt,

Da gibt es kaum irgendwelchen Raum, entweder ist ihr Urteilsvermögen eingeschränkt oder nicht: Sowas ist feststellbar. Schon der Umstand das sie klagt, spricht nicht gerade für sie.

Was die Fragestellung betrifft ist es klar kein Wucher.

1

Ja darf er. Das nennt sich Vertragsfreiheit. Das heißt, dass der Händler frei entscheiden kann wem er was zu welchen Konditionen verkauft. Genauso wie du selbst auch frei entscheiden kannst ob du deine alten gebrauchten Schuhe für 5,- oder für 1000,- verkaufen möchtest.

Ob es diese Preise sinnvoll sind ist ein anderes Thema. Aber niemand wird gezwungen zu bezahlen.

Zwei Ausnahmen gibt es jedoch:

1. Preisgebundene Ware, wie beispielsweise Tabakwaren oder Zeitungen/Zeitschriften.

2. Wenn es einen Wucher darstellt. Das bedeutet, wenn man eine Zwangslage ausnutzt um sich mit Preisen, die in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert stehen, einen Vermögensvorteil zu verschaffen

Wir sind nicht der Zone. Es gibt keine Preisbindung außer bei Büchern.

Wäre erlaubt, aber völlig sinnlos. Kauft ja keiner.

Also an sich darf sich jeder seinen preis frei aussuchen, Preisabsprachen sind aber Verboten. (Beispiel. Aldi, Lidl, Kaufland einigen sich insgeheim darauf alle Schokolade zu einem Preis von 10$ anzubieten)