Darf ein Hoca Geld für die Nikkah verlangen?
Hallo ich und mein Verlobter wollen dieses Jahr im Sommer unsere Nikkah haben in der Zentralmoschee in Köln. Ich wollte fragen ob ein Hoca für die Durchführung Geld verlangen darf und in welchem Rahmen würde es sich hier ungefähr handeln? Und braucht man vor der islamischen Eheschließung unbedingt die standesamtliche Eheschliessung?
1 Antwort
Die islamische Eheschließung ist ein zivilrechtlicher Vertrag. Der Hoca bietet also eine Dienstleistung, und ja, einige Hocas nehmen dafür Geld. Andere tun das nicht. Da musst du im Einzelfall nachfragen.
Die standesamtliche Eheschließung brauchst du nicht. Du darfst auch zuerst oder ausschließlich islamisch heiraten. Rechtlich hat das in Deutschland aber dann keine Wirkung. Du bist also dann nur vor Gott verheiratet, nicht aber vor dem deutschen Staat.
Du darfst nach deutschem Recht erst ab 18 Jahren islamisch heiraten, falls das bei dir ein Thema ist.
- Du darfst auch zuerst oder ausschließlich islamisch heiraten. Rechtlich hat das in Deutschland aber dann keine Wirkung.
Na also. Und auf genau diesen juristischen Aspekt muss man wert legen.
Wir sind beide 20 deshalb ist das kein Problem, vielen Dank für deine Hilfe!