Darf ein Gruppenleiter einer Behinderteneinrichtung Behinderte in einem VW Bus transportieren?
wenn kein Beförderungsschein vorliegt?
4 Antworten
Ein Personenbeförderungsschein ist erforderlich, wenn eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen überschritten wird - oder diese Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt wird. Wenn jemand Behinderte abholt und transportiert - und er gleichzeitig in dieser Institution arbeitet - kann das möglich sein. - Ein Lehrer könnte ja auch beim Vorbeifahren einige seiner Schüler jeden Tag zur Schule mitnehmen, wenn die Eltern einverstanden sind. - Ein Sporttrainer kann auch einige Sportler von zuhause zum Training abholen...
Es kommt drauf an, ob dies im Rahmen seiner Tätigkeit regelmäßig vorkommt oder ob es eine einmalige Fahrt war / ist. Wenn dies im Rahmen seiner Tätigkeit häufig(er) oder gar regelmäßig vorkommt, wird er sicher einen Beförderungsschein benötigen.
Wenn in dem Bus maximal 8 Personen befördert werden darf er das. Sollten Rollstuhlfahrer transportiert werden, dann muss einen Einweisung in die korrekte Sicherung von Rollstühlen erfolgt sein.
Einen Personenbeförderungsschein braucht man meines Wissens erst ab 8 Personen. Also darf er das.
"gewerbsmäßig" heißt, die Person führt ein Taxi oder Transportunternehmen, dies ist bei einem Gruppenleiter eher nicht der Fall. Und einen Personenbeförderungsschein braucht man meines Wissens erst ab 8 Personen.