Die Sache ist klar, schau dazu einfach mal in die Hausordnung der Schule, die zumeist ein Handyverbot enthält, d.h. Du hast Dein Handy dort unberechtigterweise Dein Handy benutzt.

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Rein theoretisch hast Du meist einen verpolungssicheren Anschlußstecker, den man nicht verkehrt aufstecken kann. Mal abgesehen, der Lampe wäre es egal, solange es sich um eine Einfaden-Lampe handelt.

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Aaaaalso, der Bildschirmschoner ist eigentlich ein Relikt aus der Bildschirm-Röhrenmonitor Zeit, damit sich das abgebildete Bild mit der Zeit nicht in den Bildschirm brennt. Zu Zeiten der LED/LCD-Flachbildschirme ist es nur noch eine Spielerei.

Dein PC ist für einen Dauerbetrieb geeignet. Wenn Du weißt, daß Du über Nacht nicht an den PC gehst, schalte ihn aus, tagsüber kannst Du ihn anlassen, da ein Herunterfahren und Neustarten mehr Strom benötigt, als er im Leerlauf benötigt.

Ein ausschalten des Monitors ist möglich, da er im Standby (also ausschalten am Taster) weniger Strom verbraucht. Schaue dazu in die Anleitung des Monitors.

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Hier geht es offenbar nicht nur um diese Beleidigung, vielmehr solltest Du schreiben, warum diese Beleidigung gefallen ist, daher sollst Du wohl die Aussage machen. Erst dann wird entschieden, ob es wirklich eine "Beleidigung" dem Gesetz nach ist!

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Anklopfen ist ein Service deines Netzanbieters, wenn dies freigeschaltet ist, kannst Du es bei Deinem Telefon ev. ein/ausschalten. Mehr erfährst Du bei Deinem Telefonanbieter an der Hotline, wohl in dem Fall Telekom unter 0800 3301000, dort kannst Du das Anklopfen und die Mailbox deaktivieren lassen, dann hört der Anrufer bei "Besetzt" auch das Besetzt-Zeichen.

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Nein, Calgoon soll nur das Wasser weicher machen, ev. vorhandene Verkalkungen werden nicht gelöst. Aber dafür gibt es auch einen Maschinenentkalker, glaube ich. Und bei neueren Maschinen ist nur noch der Heizstab das Teil, as verkalken kann, der Waschbehälter besteht heutzutage schon aus Plast, nur die Trommel ist noch Edelstahl.

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Es ist die Frage, ob die Parese dauerhaft ist Es kann sein, daß sich durch viel Rehabehandlungen die Parese ev. zurückgeht, was auch ev. Jahre dauern kann, aber nicht unmöglich ist. Dazu zählt aber auch der Wille des Patienten.

Zum Rollstuhl kann man nur sagen, es kommt drauf an, was die Krankenkasse bezahlt, meist sind es einfache genormte Rollstühle.

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Pro Tasse (200 ml) 1 Kaffelöffel voll, entspricht in etwa 1-1,5 Teelöffel. Bei einer Tasse solltest Du aber das Maß von 2 Tassen nehmen, beinm Wasser als auch beim Pulver, da so ca. 1 Tasse im Filter bleibt. Nachträglich verdünnen kannst Du ihn allemal.

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