Darf ein Arbeitgeber einem verweigern zum Feuerwehr Einsatz zu gehen?

schleudermaxe  21.05.2022, 21:25

Woher hast Du das denn, einfach die Arbeit verlassen dürfen.

Sorman 
Fragesteller
 21.05.2022, 21:50

Steht im Gesetz

3 Antworten

Also PRINZIPIELL wird der AG durch das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes verpflichtet, den AN für Einsätze, Übungen Aus- und Fortbildungen freizustellen.

Zitat:

(2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen dürfen aus ihrem Dienst in der Feuerwehr oder ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde oder des Kreises entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=33324&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=522401

(Hier beispielhafte Nennung der Gesetzgebung für NRW, weil ich dort lebe und Dienst tue, in anderen Bundesländern aller Wahrscheindlichkeit nach äquivalente Gesetzgebung.

Der AG bekommt die Kosten (Lohnfortzahlung) durch den Träger Brandschutz (also die Feuerwehr) ersetzt.

Soweit die Theorie.

Selbstverständlich gibt es eine ganze Menge Berufe, in denen ein sogenanntes höheres Interesse dem Dienst in der FF gegenüber steht: Arzt, Polizist, hauptamtlicher Feuerwehrmitarbeiter, Rettungsdienst, Pflegedienst, Tierpfleger, Kindergärtner, Pilot, Flugloste, Triebfahrzeugführer, Busfahrer, etc etc etc, kurzum alle Berufe mit einer Aufsichts- und Fürsorgepflicht für Menschen oder Tiere. Diese AN können selbstverständlich für den spontanen Einsatz nicht frei gestellt werden. Allerdings auch bei Berufen, die keine direkte der o.g. Garantenstellungen bekleiden kann es zu ernsthaften Konflikten mit dem AG kommen. Stell dir vor, du arbeitest in einer Tankstelle, bist allein im Betrieb und der Melder geht. Kannst du schnell weg? Eher nicht. Das ganze Gelände muss abgeschaltet und gesichert werden, die Kasse muss gesichert werden etc, von der Meinung der Kunden ganz zu schweigen, dann muss Ersatz geholt werden, das machen Arbeitgeber nicht oft mit, denn schließlich ist der Dienstbetrieb der Feuerwehr nicht ihr Problem. Dann wird man andere Gründe finden, den Mitarbeiter los zu werden.

Woher ich das weiß:Hobby

schleudermaxe  21.05.2022, 21:29

Welcher Feuerwehreinsatz wird denn bitte vom Landrat oder vom Bürgermeister ausgelöst?

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RedPanther  22.05.2022, 09:51
@schleudermaxe
Welcher Feuerwehreinsatz wird denn bitte vom Landrat oder vom Bürgermeister ausgelöst?

Vom Landrat: Katastropheneinsatz. Weil ein Katastrophenzustand vom Landrat festgestellt und anschließend geleitet werden kann.

Vom Bürgermeister: Wenn z.B. eine Ölspur ist, der Bauhof sich zu deren Absicherung nicht befähigt fühlt, die Gemeinde sagt dass das dann halt die Feuerwehr machen muss, und der lokale Feuerwehrkommandant nicht den Mumm hat, darauf hinzuweisen dass das nicht die Aufgabe von ehrenamtlichen Brandschützern ist.

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Von Experte CreeperNicol bestätigt

Ich habe jetzt die Feuerwehrgesetze von Bayern, NRW, Thüringen und Ba-Wü angeschaut. In keinem gibt es eine Ausnahme von der Freistellungspflicht der Arbeitgeber zu Einsätzen.

Das heißt, eine solche Verweigerung wird nur unter Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter (eine Vorschrift gegen die andere) im Einzelfall zulässig sein.

Beispielsweise bei einem Kita-Erzieher, der seine Gruppe von 10 Kindern allein ließe, wenn er in den Feuerwehreinsatz ginge.

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Das Blöde an der ganzen Sache ist: Auch wenn du bei der Arbeit offiziell keinen Nachteil erleiden und erst recht nicht gekündigt werden darfst, weil du in den Feuerwehreinsatz gegangen bist, wird ein entsprechend gepolter Arbeitgeber Wege finden, dich deswegen zu strafen oder loszuwerden. Dann wirst du im Ausgleich eben für Dinge abgemahnt, die bei anderen noch im Rahmen wären und man teilt dir durch die Blume mit, dass eine Mehrarbeit ohne Einstempeln vorausgesetzt wird. Dementsprechend ist es besser, sowohl mit dem Arbeitgeber als auch mit der Feuerwehrführung zu sprechen und nach allgemeinverträglichen Lösungen zu suchen.


Sorman 
Fragesteller
 21.05.2022, 20:36

Und wenn ein Arzt eine wichtige Operation hat wo es um Leben oder Tod geht geht er dann zum Feuerwehr Einsatz?

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Glaskocher  21.05.2022, 20:39
@Sorman

In dem Fall sollte er überlegen, ob er noch für die Feuerwehr einsetzbar ist, während er Dienst hat. Derartige Abwägungen macht man ohne Not im Vorfeld, nicht aber über offenem Leib.

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RedPanther  22.05.2022, 10:01
@Glaskocher
Und wenn ein Arzt eine wichtige Operation hat wo es um Leben oder Tod geht geht er dann zum Feuerwehr Einsatz?

Dann kann er selbstverständlich nicht zum Feuerwehreinsatz gehen.

Ein Arzt, der OP-Dienst oder einen ähnlich wichtigen Dienst hat, wird seinen Piepser dort gar nicht erst "am Mann" tragen, weil er genau weiß dass er nicht weg gehen kann, auch wenn das absolute Jahrhundert-Großfeuer ausbricht.

Ich lasse auch meinen Melder daheim in der Ladehalterung, wenn ich zur Schicht im Rettungsdienst gehe. Bis ich wieder zu Hause bin und ein Wenig geschlafen habe, könnte ich sowieso in keinen Feuerwehreinsatz gehen, egal was ist.

Selbstverständlich sollte die Feuerwehrführung wissen, wenn eine Einsatzkraft einen Beruf ausübt, von dem sie definitiv nicht weg kann!

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In eigentlich allen Feuerwehrgesetzen die ich kenne steht der gleiche Passus, das dich dein Arbeitgeber freistellen muss.

ABER. Jeder weis das dies nicht so einfach ist. Nicht in jedem Job ist es möglich das der AN so einfach seinen Arbeitsplatz verlässt. Daher spricht man das vorher mit dem AG ab.

Wenn der AG was dagegen hat dann lässt man es einfach. Du willst dort deine Brötchen verdienen. Auch wenn der AG dich deswegen nicht entlassen kann, dann findet er einen Weg.


schleudermaxe  21.05.2022, 21:27

Was bitte sollte es zu besprechen geben, wenn der AG keinerlei Spielraum hat. Ich kenne das nicht so, kein Busfahrer hält den Bus an, stellt ihn mitsamt der Insaasen am Straßenrand ab, und geht zum Einsatz (oder fährt mit dem Bus dorthin).

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Nomex64  21.05.2022, 22:00
@schleudermaxe

Deswegen redet man vorher miteinander. Vielen AG ist doch gar nicht bewusst was Alles geht. Da geht oft viel mehr als man anfangs denkt. Wenn ein AN nicht zur Arbeit kommt oder wegen einem Unfall während der Arbeitszeit ausfällt muss es auch weiter gehen.

Auch was Busfahrer angeht machen sich viele falsche Vorstellungen was geht. Da wären zum Beispiel die immer weiter verbreiteten Rettungsbusse. Und wenn auf dem Dorf die Feuerwehr einen grad vorbei kommenden Busfahrer verpflichtet weil kein Kraftfahrer da dann geht das auch, hat es auch schon gegeben. Siehe Hilfeleistungspflichten in den Feuerwehrgesetzen Beispiel: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbkg#13

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schleudermaxe  21.05.2022, 22:03
@Nomex64

Laut Frage nicht, es wird einfach gegangen, zum Einsatz, und das geht so eben nicht.

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RedPanther  22.05.2022, 10:02
@schleudermaxe

Wo in der Frage liest du heraus, dass "einfach so gegangen" wird, ohne darüber nachzudenken ob damit wichtige Pflichten vernachlässigt werden?

Ich habe die Frage so verstanden, ob der Arbeitgeber seiner Sektretärin verbieten darf, den Büroarbeitsplatz im Einsatzfall zu verlassen.

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