Darf die Polizei Drittpersonen die Gründe für eine Hausdurchsuchung nennen?

3 Antworten

Wenn der Durchsuchungsbeschluss auch für dieses Firmenappartment ausgestellt ist, muss die Polizei das gar nicht begründen.

Der Wohnungsinhaber bekommt maximal die erste Seite des Durchsuchungsbeschluss zu sehen, als Nachweis, dass die Durchsuchung rechtmäßig ist.

Allerdings stehen da auch die Paragraphen der Straftaten die dem Beschuldigten zur Last gelegt werden, die Gründe, etc. stehen auf Seite 2 bis X.

Ich nehme an, dass du der angebliche "Kumpel" selbst bist!

Grund für diese Fragen ist, dass mein Kumpel sich seit diesem Vorfall, dummen Gerede usw. hingeben muss...

Die Polizei macht Hausdurchsuchungen nicht grundlos!

Der Arbeitgeber hätte den Mitarbeitern nichts über die Hausdurchsuchung sagen sollen!


MaryLynn87  13.04.2022, 14:21

Tja, aber Tratschen ist immer noch legal.

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