Darf die Polizei bei einer Kontrolle mit der Taschenlampe ins Auto leuchten?

11 Antworten

Ja natürlich dürfen die das... solange die dich nicht direkt blenden während der fahrt...

rein ins auto und sachen durchsuchen dürfen die nur wenn der verdacht besteht du transportierst illegales

Habe schon mehrfach gelesen, Fahrzeug durchsuchen ist nur mit Durchsuchungsbefehl erlaubt.

Das ist völliger Unfug. Das wird hier und da behauptet, jedoch hat man da überhaupt gar keine Ahnung von der Dehnung.

Ein Fahrzeug ist eine mitgeführte Sache, wie eine Tasche oder ein Rucksack. Zur Durchsuchung bedarf es KEINEN richterlichen Beschluss.

Ausnahme, ein Wohnmobil oder Wohnwagen, welcher erkennbar zum Wohnen in diesem Moment benutzt wird. Also das Wohnmobil steht an einer Straße oder wird bewegt, Duchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss. Ein Wohnmobil steht auf einem entsprechenden Platz und wird gerade bewohnt - Durchsuchungsbeschluss.

Dürfen die das einfach so?

Ja.

Wie wenn er das Auto durchsuchen will.

Durchsuchen bedeutet, Karre auf und durchsuchen. Reinleuchten und von außen schauen ist KEINE Durchsuchung.

Während einer Führerschein und Fahrzeugschein kontrolliert hat, ist der andere um mein Auto gelaufen und hat mit einer Taschenlampe durch die Fenster reingeleuchtet.

Ja klar, macht man. Könte ja jemand drinsitzen und ne Kanone im Anschlag haben. Nennt sich Eigensicherung.

Ganz normal.

Kann ich darauf bestehen, dass das unterbleibt?

Nein.

Das Prozedere möchte ich sehn: Polizei hält Auto an weil irgendjemand gesucht wird.

Polizei hat den Verdacht dass sich dejenige im Auto versteckt und klingelt mitten in der Nacht einen Richter aus dem Bett weil sie eine Durchsuchungsanordnung für ein Auto braucht.Logisch dass dann in der Zeit die das dauert 99 andere Autos unbehelligt an der Kontrolle vorbei fahren weil sie nicht alle angehalten werden können. (Verkehrschaos).

Von den 99 hat einer die flüchtige Person im Auto, der andere 50 kg Kokain, und der nächste womöglich noch ne Leiche im Kofferraum, und die gehn alle durch die Lappen weil der Durchsuchunsbeschluss noch nicht da ist.

Nein, bei einer Verkehrskontrolle ist keine Durchsuchungsanordnung nötig. Da gilt fürs ganze Auto, auch für den Kofferraum.

Nein, das dürfen die Polizisten und dein Auto ist keine grundgesetzlich geschützte Wohnung, sondern eine mitgeführte Sache.

Dürfen die das einfach so?

Ja, das dürfen die einfach so. Das hat mit einer Durchsuchung genau nichts zu tun.