polizeidurchsuchung auto?
wenn ich im Auto angehalten werde und die Polizei mein Auto durchsuchen will und ich denen dann glaubwürdig erkläre das ich im Auto wohne brauchen sie ja einen durchsuchungsbeschluss um das Auto zu durchsuchen . den werden sie ja bei einer zufälligen Kontrolle nicht haben . und um den durchsuchungsbeschluss zu bekommen dauert es definitiv länger als 45 Minuten . nach 45 Minuten müssen sie mich aber gehen lassen oder mich festnehmen . eine Festnahme ist auf Grund von dem bürokratischem aufwand und den fehlenden indizieren aber auszuschließen oder ? Und für eine Hausdurchsuchung reicht ja auch keine telefonische Absprache mit dem Richter sondern das brauchen die schriftlich .
durch die einsehbaren scheiben ist auch kein dringender tatverdacht oder ähnliches rechtfertigbar da ja die Polizei beweis Vernichtung durch schauen durch die scheiben ausschließen kann .
komme ich damit durch oder nicht was meint ihr ?
6 Antworten
Du kommst damit garantiert nicht durch.
Das Fahrzeug ist eine ganz normale Sache. Es gibt bestimmte Ausnahmen (z.B LKW oder Wohnmobile), aber selbst dort kommt es immer auf die Situation drauf an.
Glaubhaft vermitteln das dein PKW eine Wohnung ist? Das wirst du nicht hinbekommen.
Grundsätzlich darf die Polizei ja auch nicht das Fahrzeug durchsuchen. Nur eben z.B bei einem Straftatverdacht oder wenn man z.B auf Verkehrswegen, Parkplätzen usw… unterwegs ist die für grenzüberschreitende Kriminalität von Bedeutung sind. Dafür braucht es auch keinen Durchsuchungsbeschluss.
Nahezu jeder Polizeivollzugsbeamte würde es drauf ankommen lassen und das sonst vor Gericht austragen lassen.
Sonst könnte sich ja jeder ein Bett reinstellen und so auch Drogen schmuggeln.
stimmt aber irgendwo muss ja auch das Recht und die würde des Bürgers vor der allgemeinen Sicherheit stehen
Deine Würde ist betroffen wenn man dein Fahrzeug durchsucht? Oh man…
nein nicht nur mein Fahrzeug . meine Wohnung und meine ganze Existenz steckt da drinnen
Mußt du die aufgeben, weil sie durchsucht wird?
Ausserdem: Einen Grund für eine Durchsuchung muß es geben, sonst würde das nicht gemacht.
Ich gehe von bundesdeutschem Recht aus, richtig?
Im Falle eines Falles ist ein Beschluss binnen 10 Minuten telefonisch eingeholt. Das gilt auch für einen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung, der übrigens relativ simpel argumentiert zu bekommen ist (im Sinne von niedrigen rechtlichen Voraussetzungen). Ein solcher Beschluss muss bei der Ausführung der Maßnahme nicht schriftlich vorliegen, aber nachträglich erstellt werden.
Woher stammt die Kenntnis, dass man nach 45 Minuten festzunehmen ist oder gehen darf?
Woher stammt die Kenntnis, dass man nach 45 Minuten festzunehmen ist oder gehen darf?
Aus der gleichen Quelle, in der Steht, dass ein PKW eine Wohnung ist.
K.A. vielleicht ist es in CH oder A anders, daher schrieb ich von D.
Ich kenne es nicht aus Ö. Ich meinte allerdings auch nur, dass der FS über dubiose "Quellen" verfügt, die dir und mir verschlossen sind
Damit wirst du nicht durchkommen, vor allem wenn du sagst das du ein Problem hast das sie dein Auto durchsuchen, dann werden sie es erst recht tun.
Was für ein Schwachsinn 🙄🤦♂️
Ein Auto ist keine Wohnung und kann keine sein - dazu gibts einige Urteile..
Wenn schon der Bundesgerichtshof klar festgestellt hat, dann wird wohl so sein:
"Ein Pkw dient der Fortbewegung des Menschen, nicht seiner „Behausung“, seinem Aufenthalt und Wirken; ein Kraftfahrzeug unterliegt also nicht dem Schutzbereich von Art. 13 GG"
Bundesgerichtshof im Beschluss vom. 11. 4. 1997, StV 1997, 400
War das deutlich genug?
Glaube ich nicht, ein Auto ist eben keine Wohnung sondern nur ein Pkw. Du musst ja auch eine Adresse haben für evtl. Post, ob du dann da wohnst oder nicht, du musst sie haben. Außerdem musst du ja auch Steuern und Vers. für den Wagen zahlen.
Auto ist auf verwanden gemeldet und die haben auch Versicherung und alles gemacht . außerdem kann man sich sehr wohl aus wohnungslos melden und alles zb über ein Postfach abwickeln
Hast du einen Perso? Da steht doch sicherlich eine Adresse drauf. Und nebenbei, die Polizei hat den längeren Arm, sie findet einen Grund das Auto zu durchsuchen.
natürlich habe ich einen perso . und da steht auch eine adresse drauf aber man hat ja auch einen zweitwohnsitz . wenn du beim amt angibst das dein zweitwohnsitz ... ist tragen sie das ein . stimmt ja auch . auserdem hat ja dein wohnort nichts damit zu tun ob du im auto wohnst oder nicht
habe nur meinen führerschein und da steht meine adresse nicht drauf
EU-Führerschein: Das Wohnsitzprinzip - Fahrerlaubnis 2022 (bussgeld-info.de)
natürlich nur in deutschland geltend aber möglich
gensa das auto ist kein Wohnsitz . offiziell bist du wohnungslos und das kannst du dir auch auf deinem perso eintragen lassen . oder du hast keinen perso und weist dich nur mittels Führerschein aus
Und, was willst du damit sagen?
EU-Führerschein: Das Wohnsitzprinzip - Fahrerlaubnis 2022 (bussgeld-info.de)
Und was jetzt du hast einen Perso und du hast nur einen Führerschein also beides?
Also, wenn du keinen Wohnsitz hast ist das Auto NUR ein Auto und kein Wohnsitz und das kann die Polizei durchsuchen wenn sie wollen!!!!
habe beides aber den perso muss ich nicht aushändigen (kann ich zb bei freunden lassen ) wenn ich mich mit meinem Führerschein ausweisen kann
@HierIstBenno
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das sieht für mich aber schon sehr nach einer wohnung / langfristigen bleibe aus . ohne durchsuchungsbefehl ist da nichts zu machen . da bin ich vor der Strassenpaparazzi sicher !!!!!!!