Darf die Polizei Bahnfahrer anhalten?

9 Antworten

Die polizei darf ja ohne grund autos anhalten

Nein. Es gibt lediglich eine verdachtsunabhängige, aber keine grundlose Kontrolle. 

Die Kontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO umfasst alle Verkehrsteilnehmer, somit auch Busse und Bahnen, soweit sie am Straßenverkehr teilnehmen. Der Grund dieser Kontrolle: Verkehrskontrolle. 

Jeder der sich im Straßenverkehr bewegt kann von der Polizei angehalten werden. Das passiert aber sicher nicht ohne Grund. Solltest du meinen, dass die dich aus Spaß grundlos kontrollieren, dann kann ich dir versichern, dass das nicht so ist, denn eine allgemeine Verkehrskontrolle ist auch ein Grund ;)

Ich vermute, dass ein Schienenfahrzeug nicht auf freier Strecke "einfach so" aus Kontrollzwecken gestoppt werden darf, sondern höchstens bei einem konkreten Verdachtsfall, Gefahr in Verzug, und wenn es nicht möglich ist, bis zur Einfahrt in den nächsten Bahnhof abzuwarten.

Schließlich würde es sich um eine Gefährdung des Schienenverkehrs handeln. Der Bremsweg ist ziemlich lang, so dass man sich nicht mit einer Stopp-Kelle neben die Strecke stellen und erwarten kann, dass die Bahn anhält. Außerdem könnte es sein, dass durch einen unplanmäßigen Halt die Logistk der Streckenbelegung durcheinandergebracht wird (vom Fahrplan und der für die Fahrgäste zu garantierenden Pünktlichkeit einmal abgesehen).

Ohne Grund ist der eigentlich Mythos. Diesen Umstand gibt es nicht. Und sie dürfen es jederzeit, überall und bei jedem tun. Man ist verpflichtet, sich auszuweisen, egal, wo man sich befindet.

Gruß S.

Cyrixx389k  19.05.2023, 11:37

Ausweisen nein da es in Deutschland keine Pflicht gibt seinen Ausweis mitzuführen (beim FS sieht es natürlich anders aus)

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Sirius66  19.05.2023, 17:44
@Cyrixx389k

Ausweisen mit Sicherheit JA!

Ich habe NICHTS von AUSWEIS gesagt. Mündlich anzugeben, wie man heißt, wo man wohnt und ggf wann man geboren ist, nennt sich MÜNDLICH AUSWEISEN.

Lesen bedeutet nicht immer verstehen. Sinnerfassend lesen ohne etwas hinein zu interpretieren, was man besser wissen will, könnte helfen!

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Cyrixx389k  19.05.2023, 18:06
@Sirius66

Gebe dir recht, der Anfang war falsch.

Ich wollte damit ausdrücken, dass es keine Mitführungspflicht für den Ausweis gibt (Ich habe in dem Moment auch nicht über eine mündliche Ausweisung nachgedacht).

Aber ich kann nicht wissen, was dir durch den Kopf geschossen ist, als du den Kommentar verfasst hast (und ich bin mir sicher, dass du das nach 5 Jahren auch nicht mehr weißt).

Liebe Grüße

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Sirius66  19.05.2023, 21:28
@Cyrixx389k

Da mir schon länger als 5 Jahre bewusst ist, dass es keine Mitführpflicht für den Ausweis gibt, meinte ich es garantiert genau so.

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Cyrixx389k  19.05.2023, 21:31
@Sirius66

Das kann ich ja nicht wissen....Ich meinte es auch nicht böse.....Dachte halt du meinst ausweisen inform eines Personalausweises.

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Die Polizei ist nicht berechtigt, grundlos Personen anzuhalten. Sie darf das nur, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Aus deiner Sicht mag es diesen Grund just vielleicht nicht geben, aber es liegt immer ein juristisch vertretbarer Grund vor. 

Da Straßenbahnfahrer sehr viel seltener den Verkehr behindern, werden sie seltener angehalten. Prinzipiell ist es Straßenbahnfahrer aber nicht gestattet, während der Fahrt zu telefonieren. Meines Wissens nach gibt es hier sogar eine 0,0 Promillegrenze. Zudem können Straßenbahnfahrer nicht ausweichen oder an die Seite gewunken werden, da sie nur auf der Bahntrasse fahren können. 

Auch Linienbusfahrer können angehalten, werden ein Grund dazu besteht. Dann wird die Busfahrt eben unterbrochen oder auch beendet.