Darf die Leitstelle beim Notruf auflegen?

4 Antworten

Ich bin kein Disponent aber der Notruf erfolgt nach einem ganz bestimmten Abfrage- Schema, das Auflegen bei einem Notrufgespräch, muss zwischen dem Disponenten in der Leitstelle und dem Anrufer ganz deutlich kommuniziert werden, sodass der Anrufer mit Sicherheit nachvollziehen kann, wann das Gespräch noch läuft und wann es beendet worden ist, einfach Auflegen, ohne die Zustimmung des Anrufers dafür zu haben, dass dürfen die Disponenten meines Wissensstandes nach zumindest tatsächlich NICHT tun, da der Anrufer etwas Wesentliches ja noch nicht mitgeteilt haben könnte.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Sie haben ihre Pflicht getan und Hilfe geschickt

Ich VERMUTE! das zwei Leitstellen involviert waren.
Du hast vermutlich die 110‘gewählt und bist somit bei der Polizeileitstelle gelandet.
Diese n hat richtigerweise den Einsatz sofort an die Rettungsleitstelle (112) weitergegeben.
Der Disponent der Polizeileitstelle hat aber keine sicherer Erkenntnis darüber erhalten dass du dich schon zur Versorgung im RTW befindest,bzw der RTW überhaupt schon vor Ort ist. Das ist darin begründet dass Polizeib und Rettungsdienst ( aus gutem Grund) nicht auf den selben Kanälen funken.

Und um sicher zu gehen das es hier nicht zu Missverständnissen kommt lässt er übermitteln dass du auflegen sollst.
so kann der Disponent sicher sein dass diese Information den richtigen erreicht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also eigentlich dürfen Leitstellen auflegen wenn man gerade nicht mit ihnen spricht