darf die Lehrerin das?

4 Antworten

In vielen Bundesländern gibt es für eine Dyskalkulie keinen Ausgleich. Das ist für die Sek 1 nicht mehr vorgesehen.

Deiner Lehrerin sind also die Hände gebunden

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

Wird dann vielleicht Nachhilfe finanziert?

Nachteilsausgleich gibt es z.B. in NRW nicht.

Was soll die Lehrerin deiner Meinung nach tun?

DieCoole864 
Fragesteller
 10.05.2023, 18:27

hatte schon nachhilfe aber 4 jahre lang haben beide nachhilfe lehrer nichts gebracht! hab sogar viel schlechtere noten gehabt:/

am zettel steht ja oben das der extra lehrer das erklären soll für mich und mir helfen soll dafür ist er ja eigentlich da, er sollte andere kindern helfen vorallem mir weil ich dumm bin und nichts kann

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Wechselfreund  11.05.2023, 11:48
@DieCoole864

Dumm bist du schon mal gar nicht! Jeder hat Schwächen und Stärken. Aber für einen Lehrer ist es schwierig allen gerecht zu werden. Wenn er sich im Unterricht nur dir widmet geht in der Klasse die Post ab...

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DieCoole864 
Fragesteller
 11.05.2023, 14:38
@Wechselfreund

bei mir in der klasse geht sogar mit 3 lehrer die post ab haha

aber es gibt ja ein extra lehrer für das also wärend die hauptlehrerin alles erklärt, kommt der andere lehrer und hilft mir langsam das alles zu erklären

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DieCoole864 
Fragesteller
 11.05.2023, 17:04
@Wechselfreund

das problem ist aber das die lehrerin nicht will das der extra lehrer alles für mich erklärt ich soll es einfach mal probieren. was mach ich seit jahren? ich probiere es doch💀

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Angeblich sind die Unterschiede bezüglich Nachteilsausgleich und Notenschutz diesbezüglich je nach Bundesland unterschiedlich. Mach dich diesbezüglich vielleicht mal schlau im Internet und/oder erkundige dich bei deinem zuständigen Schulamt, hinsichtlich Förderungs- und Beratungsstellen

DieCoole864 
Fragesteller
 10.05.2023, 18:20

hab ich schon, eigentlich sollte sie es ja schon machen aber sie wills ja nicht

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Fool09  10.05.2023, 18:37
@DieCoole864

Wie du benotet wirst kann sie ja nicht nach Lust und Laune entscheiden. Das ist bestimmt irgendwo geregelt. Lass deine Eltern das mit der Schule klären.

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Aurel8317648  10.05.2023, 18:39
@DieCoole864

Dann wende dich an eine entsprechende Beratungsstelle am besten am zuständigen Schulamt. Es ist wichtig, dass ihr euch hier Beratung und Unterstützung holt.

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Ja natürlich darf sie das. Sie kann dir ja nicht alles extra erklären. Mache eine lernterapie