Darf die HV mein Klingelschild entfernen?


25.04.2023, 15:22

Update: Danke für eure hilfreichen Gedanken zum Thema. Ich hatte eine wütende Mail an die Eigentümerin geschrieben, auf die sie auch sofort reagiert hat. Die HV muß ein neues Klingelschild anbringen und hätte es schon vor drei Jahren beim Einzug machen müssen. Was ich daraus gelernt habe, ist, daß nett sein sich nicht immer auszahlt. Ich habe 2020 pragmatisch gedacht, und selbst Klingelschilder gedruckt, nachdem die HV keine anbrachte. Ich hätte ihnen damals gleich eine Frist zur Erledigung setzten sollen. Das hätte mir jetzt den Ärger erspart.

2 Antworten

Die Hausverwaltung darf auf ein einheitliches Bild achten. Doch Kosten dürfen sie dabei von einem Mieter nicht verlangen. Denn das sind Verwaltungskosten, und solche sind nicht umlagefähig auf die Mieter. Bring also deinen Namen wieder an und teile der Hausverwaltung mit, dass es deren Pflicht als Vermieter es ist, den Empfang von Post zu ermöglichen.

Schau mal im Mietvertrag. Wenn dort keine entsprechende Pflicht vereinbart wurde, sehe ich keine Rechtsgrundlage für die Forderung der HV. Wenn die auf einheitliche Schilder besteht, was begrüßenswert ist, müssen die sich selbst darum kümmern. Ich kenne das auch nur so. Ich persönlich würde die Krallen wetzen und mich mit denen anlegen. Bzw. nicht selbst anlegen, sondern Vermieter informieren. Und hier Bescheid sagen, wie das weitergeht. Mich interessiert das sehr.

Florabest  25.04.2023, 02:05

Lies mal in seinem ersten Satz. Da steht es.

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