Was tun bei Problemen mit der Hausverwaltung?


09.08.2023, 16:14

Nachtrag: Ich hab bereits seit Wochen ein Lärmprotokoll geführt.

2 Antworten

Dafür gibt es doch Eigentümerversammlungen.

Dort kannst Du Dein Problem mit den anderen Eigentümern erörtern und natürlich auch gemeinsam einen neuen Hausverwalter bestellen lassen.

Auch wenn er es nicht gerne hören wird, aber der derzeitige Hauverwalter ist durchaus austauschbar.

Und wenn ein neuer Hausverwalter bestellt ist, dann kann dieser auch dem alten Hausverwalter die Hausordnung etwas näher bringen.

Aber egal, wer wo wie...
Man kann natürlich jederzeit einen Anwalt beauftragen oder während der Nacht- oder Sonn- und Feiertagsruhe die Polizei rufen, wenn's zu laut ist.

jusa2141 
Fragesteller
 09.08.2023, 16:22

ja, dankeschön. meine Anwältin meint leider, dass man da rechtlich nicht viel tun könne und wir es untereinander klären müssen. das problem ist dass die anderen Eigentümer ein kind und seine schwester sind. das heißt, fast alles verwandte von ihm. denke nicht, dass die den abbestellen wollen

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In der Konstellation mit Majorität im "Familienclan" wird das auf jeden Fall sehr schwer. Ein anderer Ansatz:

Ich würde mit der Anwältin einmal prüfen, ob man nicht in der ETV den Weg über die Einhaltung der DIN 4109 gehen kann ("Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau stellt Anforderungen an den Schallschutz um sicherzustellen, dass die Bewohner der Gebäude keinen Schaden an Leben und Gesundheit erleiden und vor unzumutbaren Belästigungen geschützt sind.").

Mit dem Messprotokoll (das muss aber u.U. normgerecht aufgebaut sein) könntest Du als Eigentümer die ggfs. erforderliche bauliche Nachbesserung des Hauses beantragen. Das würde für jede Partei Kosten verursachen und könnte ein Hebel sein, den emittierenden Miteigentümer (samt Familie) zum Einlenken zu bewegen. Als Alternativvorschlag wäre ein lokaler Schallschutz an der "Quelle" mit z.B. einem Breitbandabsorber eine günstigere Lösung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 30 Jahren Bau-PM/-PS bei Großprojekten aller Art
jusa2141 
Fragesteller
 16.08.2023, 16:19

vielen Dank!

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oklein  16.08.2023, 19:29
@jusa2141

Gerne und viel Erfolg. Beachte: Die Anwältin sollte sich in dem Bereich auskennen oder einen Fachmann hinzuziehen.

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