hallo meine eherettungsversuche haben nichts bewirkt da meine frau schon einen anderen an der angel hat!ich hab das gestern erfahren und wir hatten dann natürlich tierisches theater!jetzt ist se mit den kindern abgehauen, angeblich zu ner arbeitskollegin...jetzt ist se bei ihren eltern mit den kindern und geht nicht ans telefon! darf sie denn einfach so die kinder von mir trennen??
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Beruhig dich erstmal!!! Die Ehe ist im A... - das ist nicht schön aber es passiert. Sie kann gehen wohin sie will ob nun zu ihren Eltern oder zur Kollegin. Auch hat dann meist immer nur einer die Kinder. Lasst euch doch vielleicht dieses WE erstmal in Ruhe und eure Kinder ein wenig zur Ruhe kommen. Sollte deine Frau nächste Woche immer noch nicht ansprechbar sein dann kannst dus ja mal beim Jugendamt versuchen. Im Falle einer Scheidung habt ihr normalerweise beide das Sorgerecht. Nichts desto trotz solltet ihr versuchen eine vernünftige Regelung für die Kinder zu finden!!! Ich wünsche euch dafür viel Kraft!!!
Auch wenns schwerfällt.....Cool bleiben...nachdenken und dann handeln.
Überleg mal was Deine Kinder denken, wenn PAPA die Polizei auffährt um sie von Ihren Grosseltern und Mama wegzuholen.
Lenk Dich irgendwie ab, und setze Dich in aller Ruhe mit Deiner Frau zusammen und redet. Es geht hier um mehr als nur Euch Beide. Wenn jetzt jeder ein wenig nachgibt, kann man sich gut arrangieren.
Viel Erfolg.
sie ist nicht bei den großeltern...hab eben mit den kindern telefonieren "dürfen" und da hat die kleine gemeint sie wären mit felix und moritz weggewesen, und das sind die hunde von ihrem neuen lover...:-(
nein, du hast gleiches Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie macht sich der Entführung strafbar
ja und was mach ich jetzt??hab ihr geschrieben das ich die polizei rufe, und da kam dann ja die antwort das sie bei ihren eltern mit den kindern sei, und das ich die polizei doch rufen soll...in der aktuellen giftigkeit unserer trennung schätz ich mal das die dann den polizisten einige märchen erzählen werden...
Polizei geht das nichts an. Ab zum Anwalt und Klage vorm Familiengericht. Gleichzeitig Jugendamt einschalten
Wie soll sich das denn auf die Kinder auswirken? Anwalt? Klage vorm Familiengericht? Sie sind noch nicht einmal offiziell getrennt! Man sollte einen Schritt nach dem anderen machen und nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Erst einmal sollte man, wenn sich alle etwas beruhigt haben und eine Nacht darüber geschlafen wurde, in Ruhe besprechen, wie es weiter geht. Von einer "Kindesentführung" ist hier ja wohl noch nicht zu sprechen. Wenn die Ehe hin ist - schlimm genug. Aber dann sollte man mit Anstand sehen, wie es weitergeht. Zum einen, weil man sich ja mal geliebt hat und zum anderen der Kinder wegen.
Indy72 am 13. Juni 2009 17:01 Klar, kannst du dich an die Polizei wenden. diese wird aber nur in extremfällen tätig. Wende dich erst ans Jugendamt und/oder familiengericht.
Das würde ich eventuell dann gar nicht riskieren wenn die so drauf ist. Wer weiß was die erzählt,... Hast Du keine Nummer von einem Anwalt oder so?
Fahrt doch erstmal die Emotionen runter!!! Natürlich hast du das gleiche Recht wie deine Frau. Aber wollt ihr allen ernstes jetzt gleich mit Polizei und Entführung anfangen!!! Ihr solltet alles im Sinne der Kinder und mit etwas mehr Ruhe regeln!!! Was ist wenn die Kinder erstmal mit wollten???
kiba27 am 13. Juni 2009 17:50 naja du weisst ja nicht ob sie das gemeinsame sorgerecht haben also vieleicht keine entführung......
ich denke nicht das sie das so einfach darf, erkundige dich am besten direkt beim jugendamt die können dir am besten auskunft geben und kennen auch die gesetzlichen grundlagen
Nein! Aber das schlimme ist: Was willst Du machen? Das die Männer meistens bei sowas mit den Kindern unter Druck gesetzt werden ist die ABSOLUTE SAUEREI!!!! Wünsch Dir ganz viel Glück, dass Ihr das im Sinne der Kinder schnell regeln könnt

Nein darf sie nicht..so wie oben wegen den bestimmungsrechten und sorgerechten.
tamusicara am 13. Juni 2009 17:33 wann war das theater? gestern? dann beruhigt euch erst mal und lass deiner (ex) Frau noch n bisschen zeit...nich zu überstürzt handeln sonst schaukelt sich alles noch mehr hoch!

Du kannst dir einen Umgangatitel vor Gericht besorgen. nicht nur du - als Vater - hast Umgangsanspruch, sondern vor allem die Kinder haben en Recht auf den Umgang mit Dir. Wende dich ans Jugendamt, wenn sonst nichts geht.
im mittelpunkt steht das wohl der kinder. sollte dieses durch dich gefährdet werden, oder das sie nicht den kontakt zu ihrer mutter haben hat sie das recht die kinder von dir fehrnzuhalten. allerdings glaube ich nicht das dies der fall ist, sondern das die kinder jetzt nur als rache benutzt werden. ab zum fachnawalt für familienrecht
Wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder habt, darf Sie das natürlich nicht. Es steht Dir Besuchsrecht auf alle Fälle zu.Das Jugenamt kann Dir in solchen Sachen auch helfen.

Solange vom Gericht nicht anders Verfügt,habt ihr beide das Sorgerecht/die Sorgepflicht für eure Kinder.Deine Frau darf dir die Kinder also nciht vorenthalten.Pierrot
10x DH
Der beste Rat!