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darf die frau mir die kinder vorenthalten?

gefragt von hutzelmann am 13.06.2009 um 16:56 Uhr

hallo meine eherettungsversuche haben nichts bewirkt da meine frau schon einen anderen an der angel hat!ich hab das gestern erfahren und wir hatten dann natürlich tierisches theater!jetzt ist se mit den kindern abgehauen, angeblich zu ner arbeitskollegin...jetzt ist se bei ihren eltern mit den kindern und geht nicht ans telefon! darf sie denn einfach so die kinder von mir trennen??


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anonym
beantwortet von paula211 am 13. Juni 2009 17:03
5x
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Beruhig dich erstmal!!! Die Ehe ist im A... - das ist nicht schön aber es passiert. Sie kann gehen wohin sie will ob nun zu ihren Eltern oder zur Kollegin. Auch hat dann meist immer nur einer die Kinder. Lasst euch doch vielleicht dieses WE erstmal in Ruhe und eure Kinder ein wenig zur Ruhe kommen. Sollte deine Frau nächste Woche immer noch nicht ansprechbar sein dann kannst dus ja mal beim Jugendamt versuchen. Im Falle einer Scheidung habt ihr normalerweise beide das Sorgerecht. Nichts desto trotz solltet ihr versuchen eine vernünftige Regelung für die Kinder zu finden!!! Ich wünsche euch dafür viel Kraft!!!

Kommentar von 69a2c9013127b6118485333435ba33e7smallkleinmue am 13. Juni 2009 17:05

10x DH

Kommentar von TanteBertha am 14. Juni 2009 10:14

Der beste Rat!


Immotom
beantwortet von Immotom am 13. Juni 2009 17:16
2x
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Auch wenns schwerfällt.....Cool bleiben...nachdenken und dann handeln.

Überleg mal was Deine Kinder denken, wenn PAPA die Polizei auffährt um sie von Ihren Grosseltern und Mama wegzuholen.

Lenk Dich irgendwie ab, und setze Dich in aller Ruhe mit Deiner Frau zusammen und redet. Es geht hier um mehr als nur Euch Beide. Wenn jetzt jeder ein wenig nachgibt, kann man sich gut arrangieren.

Viel Erfolg.

Kommentar von hutzelmann am 13. Juni 2009 17:27

sie ist nicht bei den großeltern...hab eben mit den kindern telefonieren "dürfen" und da hat die kleine gemeint sie wären mit felix und moritz weggewesen, und das sind die hunde von ihrem neuen lover...:-(


anonym
beantwortet von newcomer am 13. Juni 2009 16:57
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nein, du hast gleiches Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie macht sich der Entführung strafbar

Kommentar von hutzelmann am 13. Juni 2009 17:00

ja und was mach ich jetzt??hab ihr geschrieben das ich die polizei rufe, und da kam dann ja die antwort das sie bei ihren eltern mit den kindern sei, und das ich die polizei doch rufen soll...in der aktuellen giftigkeit unserer trennung schätz ich mal das die dann den polizisten einige märchen erzählen werden...

Kommentar von newcomer am 13. Juni 2009 17:01

Polizei geht das nichts an. Ab zum Anwalt und Klage vorm Familiengericht. Gleichzeitig Jugendamt einschalten

Kommentar von TanteBertha am 14. Juni 2009 10:19

Wie soll sich das denn auf die Kinder auswirken? Anwalt? Klage vorm Familiengericht? Sie sind noch nicht einmal offiziell getrennt! Man sollte einen Schritt nach dem anderen machen und nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Erst einmal sollte man, wenn sich alle etwas beruhigt haben und eine Nacht darüber geschlafen wurde, in Ruhe besprechen, wie es weiter geht. Von einer "Kindesentführung" ist hier ja wohl noch nicht zu sprechen. Wenn die Ehe hin ist - schlimm genug. Aber dann sollte man mit Anstand sehen, wie es weitergeht. Zum einen, weil man sich ja mal geliebt hat und zum anderen der Kinder wegen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 13. Juni 2009 17:01

Klar, kannst du dich an die Polizei wenden. diese wird aber nur in extremfällen tätig. Wende dich erst ans Jugendamt und/oder familiengericht.

Kommentar von pocahontas80 am 13. Juni 2009 17:02

Das würde ich eventuell dann gar nicht riskieren wenn die so drauf ist. Wer weiß was die erzählt,... Hast Du keine Nummer von einem Anwalt oder so?

Kommentar von paula211 am 13. Juni 2009 17:07

Fahrt doch erstmal die Emotionen runter!!! Natürlich hast du das gleiche Recht wie deine Frau. Aber wollt ihr allen ernstes jetzt gleich mit Polizei und Entführung anfangen!!! Ihr solltet alles im Sinne der Kinder und mit etwas mehr Ruhe regeln!!! Was ist wenn die Kinder erstmal mit wollten???

Kommentar von F2eea04b579e429a565365ef0e599934smallkiba27 am 13. Juni 2009 17:50

naja du weisst ja nicht ob sie das gemeinsame sorgerecht haben also vieleicht keine entführung......


sunnyy2000
beantwortet von sunnyy2000 am 13. Juni 2009 16:59
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ich denke nicht das sie das so einfach darf, erkundige dich am besten direkt beim jugendamt die können dir am besten auskunft geben und kennen auch die gesetzlichen grundlagen


anonym
beantwortet von pocahontas80 am 13. Juni 2009 16:59
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Nein! Aber das schlimme ist: Was willst Du machen? Das die Männer meistens bei sowas mit den Kindern unter Druck gesetzt werden ist die ABSOLUTE SAUEREI!!!! Wünsch Dir ganz viel Glück, dass Ihr das im Sinne der Kinder schnell regeln könnt



tamusicara
beantwortet von tamusicara am 13. Juni 2009 17:00
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Nein darf sie nicht..so wie oben wegen den bestimmungsrechten und sorgerechten.

Kommentar von 0a1f0d266aa40b882381839c0b0dde38smalltamusicara am 13. Juni 2009 17:33

wann war das theater? gestern? dann beruhigt euch erst mal und lass deiner (ex) Frau noch n bisschen zeit...nich zu überstürzt handeln sonst schaukelt sich alles noch mehr hoch!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Juni 2009 17:00
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Du kannst dir einen Umgangatitel vor Gericht besorgen. nicht nur du - als Vater - hast Umgangsanspruch, sondern vor allem die Kinder haben en Recht auf den Umgang mit Dir. Wende dich ans Jugendamt, wenn sonst nichts geht.


anonym
beantwortet von felisfrt am 13. Juni 2009 17:06
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im mittelpunkt steht das wohl der kinder. sollte dieses durch dich gefährdet werden, oder das sie nicht den kontakt zu ihrer mutter haben hat sie das recht die kinder von dir fehrnzuhalten. allerdings glaube ich nicht das dies der fall ist, sondern das die kinder jetzt nur als rache benutzt werden. ab zum fachnawalt für familienrecht


anonym
beantwortet von Rocketmail am 2. September 2009 07:31
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Wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder habt, darf Sie das natürlich nicht. Es steht Dir Besuchsrecht auf alle Fälle zu.Das Jugenamt kann Dir in solchen Sachen auch helfen.


pierrot
beantwortet von pierrot am 8. November 2009 11:49
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Solange vom Gericht nicht anders Verfügt,habt ihr beide das Sorgerecht/die Sorgepflicht für eure Kinder.Deine Frau darf dir die Kinder also nciht vorenthalten.Pierrot


Estell
beantwortet von Estell am 14. Juni 2009 09:48
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