Darf die Fahrschule entscheiden wann man die Theorieprüfung macht?

3 Antworten

Der Fahrlehrer entscheidet wann jemand "reif" für die Prüfung ist und wann er denjenigen anmeldet. Der kann das auch in aller Regel besser einschätzen als die Schüler selber.

Die Fahrschule hat im übrigen auch ein Interesse daran dass alle die Prüfung aufs erste Mal bestehen.

In seinem Ausbildungsvertrag steht dazu Folgendes:

Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).

Wenn die Fahrschule die Ausbildung vorsätzlich in die Länge zieht, weil sie die Anmeldung zur Theorieprüfung von einer einzigen Frage abhängig macht, besteht jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel.

Der Test ist aber bei der letzten Frage abgebrochen und er musste ihn nochmal machen.. und er ist wieder abgebrochen.

Was bedeutet abgebrochen in diesem falle?

Klingt für mich danach als hätte er den Vortest nicht bestanden?