Darf die DLRG Personenkontrollen machen wie die Polizei?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die DLRG nur ein Verein ist, dürfen sie das nicht. Da diese aber gerade an der Küste weisungsbefugt sind (z.b durch das Hausrecht) können sie schon einiges machen da die jemanden andernfalls auch Hausverbot geben können.

Woher ich das weiß:Hobby

Die DLRG ist ein Verein und handelt auch nicht als Beliehener. Sie hat keine hoheitlichen Befugnisse.

Die DLRG ist keine Behörde sondern ein Verein. Außerdem darf auch nicht jede Behörde einfach eine Personenkontrolle durchführen, dies ist den Vollzugsbeamten, im Regelfall also Ordnungsamt und Polizei vorbehalten. Auf dem eigenen Gelände bzw. bei entsprechendem Auftrag durch die Kurverwaltung darf die DLRG ein Hausverbot im Rahmen des Hausrechts verhängen. Zum Zwecke der Dokumentation bspw. im Falle eines vermissten Kindes welches an die Eltern übergeben wird, ist es jedoch möglich und sinnvoll sich einen Ausweis vorzeigen zu lassen, dasselbe gilt wenn im Rahmen eines Rettungseinsatzes Rechtsansprüche im Raum stehen oder eine über das übliche Maß hinaus medizinische Maßnahmen durchgeführt wurden (bspw. Medikamentengabe durch Fachpersonal (nicht jeder DLRG Rettungsschwimmer ist dafür qualifiziert)).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie dürfen es versuchen, aber deren Anweisung muss man nicht folgen, da sie keine derartigen Befugnisse haben