Darf die DLRG Personenkontrollen machen wie die Polizei?
Hallo, ich und ein Kollege haben uns gefragt ob die DLRG auch eine allgemeine Personenkontrolle durchführen dürfen, weil ich wurde mal von einem DLRG Person angehalten und gefragt worauf ich gesagt habe ob die das dürfen weil die DLRG zählt ja als eine Behörde
4 Antworten
Da die DLRG nur ein Verein ist, dürfen sie das nicht. Da diese aber gerade an der Küste weisungsbefugt sind (z.b durch das Hausrecht) können sie schon einiges machen da die jemanden andernfalls auch Hausverbot geben können.
Die DLRG ist ein Verein und handelt auch nicht als Beliehener. Sie hat keine hoheitlichen Befugnisse.
Die DLRG ist keine Behörde sondern ein Verein. Außerdem darf auch nicht jede Behörde einfach eine Personenkontrolle durchführen, dies ist den Vollzugsbeamten, im Regelfall also Ordnungsamt und Polizei vorbehalten. Auf dem eigenen Gelände bzw. bei entsprechendem Auftrag durch die Kurverwaltung darf die DLRG ein Hausverbot im Rahmen des Hausrechts verhängen. Zum Zwecke der Dokumentation bspw. im Falle eines vermissten Kindes welches an die Eltern übergeben wird, ist es jedoch möglich und sinnvoll sich einen Ausweis vorzeigen zu lassen, dasselbe gilt wenn im Rahmen eines Rettungseinsatzes Rechtsansprüche im Raum stehen oder eine über das übliche Maß hinaus medizinische Maßnahmen durchgeführt wurden (bspw. Medikamentengabe durch Fachpersonal (nicht jeder DLRG Rettungsschwimmer ist dafür qualifiziert)).
Sie dürfen es versuchen, aber deren Anweisung muss man nicht folgen, da sie keine derartigen Befugnisse haben