Darf die Chefin verbieten ihre Mitarbeiter mich beim Vornamen zu nennen?

6 Antworten

nein. ob sich kollegen untereinander duzen oder nicht, oder wie sich untereinander ansprechen, hat nichts mit der arbeit der mitarbeiter zu tun und unterliegt daher nicht einer weisungsbefugnis.

Umgangsformen könne durchaus vorgeschrieben sein, wenn ein Betrieb ein Image zu vertreten hat. Insbesondere wenn man Hierachien etabliert hat und eine gewisse Distanz gewünscht ist.

Im übrigen ist das eine durchaus normale Kommunikationsform

https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Sie

Wenn du es den Kollegen anbietest, dich beim Vornamen zu nennen, hat dies mit deiner Arbeitgeberin nichts zu tun.

Diese Entscheidung triffst alleine du.

Er darf das durchaus verbieten!

Das ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Zu dem Inhalt der Arbeitsleistung fällt auch das Verhalten gegenüber Kollegen.

Wenn ihr einen Betriebsrat habt, sollte dieser sich des Themas annehmen. Es besteht dann nämlich ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz. 

Solltet ihr das ignorieren und euch trotzdem duzen, kann das übrigens sogar eine Abmahnung nach sich ziehen, incl. aller ggf. sogar massiven Folgen im Wiederholungsfall!

Zur Info: https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsplatz/sie-oder-du-kann-der-chef-ein-siezen-oder-ein-duzen-verlangen/

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen