Darf der Lehrer mir eine 6 geben weil ich mein Namen auf der Mappe vergessen habe?

5 Antworten

da dein lehrer es zuordnen konnte kann er keine 6 geben. Er kann dir max 1-2 Punkte abziehen für den vergessenen namen

W18J66  25.01.2024, 14:18

Deine Meinung wird den Lehrer wohl sehr beeindrucken!

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suumcuique578  25.01.2024, 14:25
@W18J66

wird sie weil sie in erster Linie zusammen mit dem Schulleiter übermittelt werden würde und sollte das nicht fruchten dann wird sie postalisch per Anwlt dem schulamt übermittelt. Spatestens da wird die Note korrigiert, das will sich keine lehrkraft freiwillig antun

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Ist doch egal was er darf. Akzeptiere die 6 und mach es nächstes Mal besser.

AmarAbdubakah  25.01.2024, 14:02

Es gibt aber bald zeugnisse, villeicht steht er ja zwischen 4 und 5 und die mappe zählt viel. Vielleicht bleibt er dann sitzen

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teehouse  25.01.2024, 14:04
@AmarAbdubakah

Ich glaube er ist eine Sie. Und es wurde sicherlich gesagt, dass der Name da drauf soll. Und wenn das so ist wie du schreibst, sollte das mit Eltern und Lehrer besprochen werden. Vielleicht Vertrauenslehrer oder Klassenlehrer hinzuziehen oder Klassensprecher um Hilfe bitten. Hier zu "klären", ob ein Lehrer das "darf" wird nicht viel bringen.

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Manche Lehrer sind halt einfach zum kotzen. Sie sehen nur ihre Autorität das Wohl der Schüler is ihnen Kacke. Lass das nich so zu und beschwer dich beim Direktor

Erstmal hinnehmen dann beschweren, ich denke nicht das sie damit durchkommt.

Darf er, und es ist nichtmal ungerecht. Deine Mappe konnte dir aufgrund des fehlenden Namens nicht zugeordnet werden. Damit hast du praktisch keine Mappe abgegeben = Note 6.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
suumcuique578  25.01.2024, 14:01

dann hätte der lehrer fragen müssen wem die mappe gehört, da er diese aber direkt dem schüler zuordnen konnte ist es hinfällig

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ronnyarmin  25.01.2024, 14:08
@suumcuique578

Er hätte fragen können. Aber warum hätte er fragen müssen? Es ist Aufgabe des Schülers, seinen Namen auf die Mappe zu schreiben.

Wenn ich ein Knöllchen bezahle und den Verwendungszweck nicht angebe, muß der Empfänger auch nicht nachfragen, wofür das Geld gedacht ist. Die Zahlung gibt dann als nicht erfolgt. So ist das nunmal, und das hat Jessica jetzt auf diese Art gelernt. Wie wissen ja auch nicht, welche Vorgeschichte(n) es gibt.

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suumcuique578  25.01.2024, 14:12
@ronnyarmin

wenn du bei einem knöllchen den Verwendungszweck vergisst aber per kontoauszug nachweisen kannst das es bezahlt wurde, dann ist es dennoch bezahlt, dafür gibt es ja eine buchhaltung damit man sowas nachvollziehen kann. Und die zuständige Behörde wird dich schon drauf hinweisen, wenn sie denkt du hättest nicht gezahlt.

die Vorgeschichte ob und wenn ja was da vorher zwischen Lehrer und Schüler vorgefallen ist, ist irrelevant, denn eine solche Art der Benotung kann, wenn es vorab Vorfälle gab, dann als Mobbing durch die Lehrkraft ausgelegt werden.

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ronnyarmin  25.01.2024, 14:18
@suumcuique578
die zuständige Behörde wird dich schon drauf hinweisen, wenn sie denkt du hättest nicht gezahlt.

Ja. Dann gilt die Überweisung im Nachhinein als rechtzeitig eingegangen. Bei der Mappe gab es aber ein festes Datum, nämlich das der Abgabe. Und zu diesem Datum war die Mappe nicht zuzuordnen.

die Vorgeschichte ob und wenn ja was da vorher zwischen Lehrer und Schüler vorgefallen ist, ist irrelevant.

Sehe ich nicht so. Auch nicht das Mobbing. Es kann genauso gut als erzieherische Maßnahme angesehen werden, eben je nachdem, was vorher bereits vorgefallen war.

Aber das kriegenm wir hier nicht geklärt. Jessica kann sich beschweren und abwarten, wie entschieden wird.

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suumcuique578  25.01.2024, 14:23
@ronnyarmin
Ja. Dann gilt die Überweisung im Nachhinein als rechtzeitig eingegangen. Bei der Mappe gab es aber ein festes Datum, nämlich das der Abgabe. Und zu diesem Datum war die Mappe nicht zuzuordnen.

wie wir ber bereits mitgeteilt bekommen haben konnte der lehrer allerding die mappe einem schüler zuordnen, ergo diese Argumentation greift nicht.

Sehe ich nicht so. Auch nicht das Mobbing. Es kann genauso gut als erzieherische Maßnahme angesehen werden, eben je nachdem, was vorher bereits vorgefallen war.

das mobbing ist ne klare kann-bestimmung aber wäre wenn ich elternteil des fragestellers wäre die erste argumentation um den lehrer klar zu machen wo die grenzen seiner kompetenzen liegen. Einen Punkteabzug wegen Formfehler würde ich akzeptieren, der wäre auch tatsächlich zulässig, müsste man schauen um welche klassenstufe es sich handelt und um welches BL das wären dann 0,5-1 Punkt Abzug, je nach Umfang der Arbeit wäre es dann aber sogar ggf noch eine Note 1. Eine Note 6 steht im schulischem Sinne für Leistungsverweigerung, die ist absolut nicht gegeben.

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W18J66  25.01.2024, 14:23
@suumcuique578

Der Lehrer muß gar nichts. Wenn kein Name drauf steht, könnte der Schüler ja eine Mappe abgeben, die er gar nicht selbst generiert hat.

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suumcuique578  25.01.2024, 14:24
@W18J66

eine solche Unterstellung müsste der lehrer beweisen können, könnte er dies dann wäre die 6 wegen plagiats korrekt und auch plagiat als Grund benannt

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suumcuique578  25.01.2024, 14:29
@W18J66

hat er / sie aber bereits, sonst hätte er / sie die mappe nicht ohne nachfragen zurück geben können.

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ronnyarmin  25.01.2024, 14:29
@suumcuique578
wie wir ber bereits mitgeteilt bekommen haben konnte der lehrer allerding die mappe einem schüler zuordnen

Nur, weil er das konnte, weil er vielleicht die Handschrift erkannt hat, oder zufällig alle anderen Mappen einen Namen trugen, ändert das nichts daran, dass die Mappe nicht so abgegeben wurde, dass der Schüler eine Bwertung dafür erhalten konnte.

Wie auch immer: Was wir hier denken, hat keine Relevanz. Jessica kann sich beschweren, und dann wird Irgendwer von der Schule entscheiden, ob die 6 gerechtfertigt war.

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suumcuique578  25.01.2024, 14:31
@ronnyarmin

wie gesagt ein formpunkteabzug wäre gerechtfertigt, der ist für sowas auch in den jeweiligen Schulgesetzen bzw Bewertungsgrundlagen der einzelnen Schulämter vorgesehen eine komplette nicht bewertung bzw als verweigerte leistung zu werten ist da nicht zulässig.

Anonsten gebe ich dir aber recht wir können nur nach dem gehen was hier geschildert wurde ob das so der Wahrheit entspricht liegt außerhalb dessen was wir ermessen können

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