Darf der Kontrolleur meinen Ausweis sehen?

12 Antworten

Mit diesem personenbezogenen Ticket muss man sich mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.

Hierbei muss überprüft werden, ob du auch die Person bist, dessen Namen die Fahrkarte ausgestellt wurde.

Falls du keinen Ausweis gezeigt hättest, müsste der Kontrolleur das Schoko Ticket einziehen, da er nicht sicher ist, ob du berechtigt bist, damit zu fahren.

Damit würde eine grosse Prozedur stattfinden, die Polizei müsste gerufen werden um die Personalien festzustellen, der Kontrolleur könnte dennoch dir ein 60 Euro Ticket ausstellen, da die Fahrkarte nur gültig ist in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und du dieses nicht vorgezeigt hattest.

Du bist verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, musst ihn aber nicht mit dir führen.

Doch wenn es zu Polizeikontrolle kommt, wäre es sinnvoller, einen Ausweis dabei zu haben... auch beim Benutzen des Schoko Tickets.

Und auch mit 15 Jahren hat man schon einen Personalausweis, den Kinderausweis gibt es ja nicht mehr

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei gewissen Tickets ist deren Gültigkeit nur mit einem Luchtbildausweis legitim. Steht sogar in den AGB des Tickets, die unterzeichnet wurden!

Natürlich darf er das. Zum Datenvergleich

JEDER darf deinen Ausweis sehen, oder von dir Verlangen.

Dafür ist das Ding da!

Andererseits bist du nicht bei jedem verpflichtet, deinen Ausweis vorzuzeigen wenn er es von dir verlangt. Aber du musst dann eben mit bestimmten Konsequenzen rechnen. Z.b. ist deine Fahrkarte dann nicht gültig, oder du kannst bestimmte Dinge nicht kaufen, usw..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, darf er verlangen

Ach ja, kuck mal auf dein Schockoticket drauf, da steht nämlich folgendes:

“Nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis“


LeonXJ 
Fragesteller
 19.05.2021, 01:29

Ok, aber das ist ja dann mit dem Gesetz komisch. Weil ich bin rechtlich nicht dazu verpflichtet einen Ausweis bei mir zu tragen. Aber das SchokoTicket ist wiederum nur gültig damit. Komisch.

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OnePerson19  19.05.2021, 01:31
@LeonXJ

Wenn du das SchokTicket nutzt dann musst du einen Lichtbildausweis mitführend. AGBs regeln nunmal Sachen ergänzend zu Gesetzen, find da nichts komisch dran.

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LeonXJ 
Fragesteller
 19.05.2021, 01:33
@OnePerson19

Das macht aber keinen Sinn. Zehnjährige benutzen auch ein SchokoTicket und die meisten davon haben auch kein Perosonalausweis.

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LeonXJ 
Fragesteller
 19.05.2021, 01:43
@OnePerson19

Ja doch. Was für einen Ausweis soll es denn sonst sein?

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LeonXJ 
Fragesteller
 19.05.2021, 01:47
@OnePerson19

Nein, ich meine halt wirklich einen Personalausweis

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OnePerson19  19.05.2021, 01:48
@LeonXJ

Das Ticket ist auch in Verbindung mit bspw. einem Schülerausweis gültig.

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Redekunst  19.05.2021, 01:30

Aber dort steht nicht, das der Controller die Befugnis hat, diesen zu überprüfen, hat er nämlich nicht

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Korakis959  19.05.2021, 01:31
@Redekunst

Es ist klar dass es kontrolliert wird. Gültigkeit ist immer wichtig. Deshalb muss er nach Ausweis Fragen

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Redekunst  19.05.2021, 01:33
@Korakis959

Klar Fragen kann er, wenn man höfflich ablehnt, dann muss halt die Polizei hinzugezogen werden und das ist auch ok, nicht jeden der nach den Daten auf dem Ausweis fragt, gehen diese auch etwas an.

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Redekunst  19.05.2021, 01:35
@OnePerson19

Ja, aber nur solange bis man dann innerhalb von zwei Wochen, den Besitz eines gültigen Fahrschein beweißt, zum Beispiel durch dessen Kopie, was bei einen Schokoticket ja kein Ding währe, und somit muss man keine Strafe zahlen und den Ausweis immer noch keiner Person vorzeigen die ihn nicht sehen muss

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OnePerson19  19.05.2021, 01:40
@Redekunst
die ihn nicht sehen muss

Sie müssen ein Lichtbildausweis sehen um die Gültigkeit des Tickets überprüfen zu können. Wenn er kein Lichtbildausweis vorzeiget, so darf der Kontrolleur das Ticket einziehen.

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Redekunst  19.05.2021, 01:42
@OnePerson19

Nein, das stimmt nicht, nochmal keiner außer der Polizei und anderen Amtlichen Behörden muss deinen Ausweis sehen! Der Knontrolleur darf dann in diesen Fall die Polizei rufen, er darf sich aber nicht das recht rausnehmen einen Ausweis zu verlangen https://www.stern.de/noch-fragen/ausweis-vorzeigen-3000000793.html#:~:text=Generell%20sind%20nur%20%C3%B6ffentliche%20Stellen,Vorzeigen%20eines%20Ausweises%20zu%20verlangen. Oder auch hier https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweiskontrolle

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OnePerson19  19.05.2021, 01:48
@Redekunst

Das SchockTicket ist ein Ticket des VRR, ich hab mir grade dazu mal die Beförderungsbedingungen der Bogestra angeschaut. Einfach aus dem Grund weil ich selbst eins habe - auch wenn ich nie Bus fahre - und dies von der Bogestra ist.

7.3 Abs. 4:

“Fahrausweise, die nur in Verbindung mit einem bestimmten Ausweis gelten, können vom Personal eingezogen werden, wenn der Fahrgast diesen Ausweis nicht zur Prüfung aushändigen kann.“

https://www.bogestra.de/fileadmin/dam/pdf/Broschueren_Flyer_Plakte/2020-07-01_-_Befoerderungsbedingungen_Nahverkehr_NRW_-_.pdf

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Redekunst  19.05.2021, 01:52
@OnePerson19

Du verstehst die Sachlage immer noch nicht, es geht nicht darum WAS geprüft wird, sondern WER es prüft. Klar kannst du deinen Ausweis aushändigen, würde ich auch machen..aber ich würde den lieben Angestellten der BAhn auch sagen, das ich bitte die netten Kollegen von der Polizei dabei haben will, weil nur DIE dazu berechtigt sind, und die können dann gerne gucken und den BAhn-Typen sagen das alles in ordnung ist. Jedenfalls dann, wenn man seine DAten NICHT freiwillig zeigt, das MUSS man nämlich NICHT, kann man aber

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