Darf der Chef von sich aus meine 7-Stunden-Tage absichtlich auf einen Feiertag legen?
Ich habe eine 39h-Woche und daher arbeite ich einen Tag in der Woche nur 7h.
Nun sehe ich auf dem Dienstplan, dass Ostermontag und Karfreitag BEIDE als 7h-Tage angedacht wurden. Damit habe ich keine 7h-Tage in beiden Wochen, da diese auf zwei Feiertage fallen.
Ich habe jetzt beim googlen nicht viel rausgelesen. Prägnante Frage: Darf er das denn? Vielen Dank. ☺️
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wenn er es mit dienstlichen Notwendigkeiten begründen kann - ja. Und wenn es Deine Kollegen, die ebenfalls 39 Stunden arbeiten, bei anderen Gelegenheiten ebenso trifft. Dann darf er es.
Eine andere Möglichkeit wäre, generell Deine tägliche Arbeitszeit auf 7 Stunden und 48 Minuten festzulegen. Dann stellt sich das Problem gar nicht erst.
Die Aussage war, dass die Feiertage generell mit den 7-Stunden-Tagen belegt werden sollen. Eine betriebliche Notwendigkeit ist nicht gegeben. Im Tarifvertrag habe ich diesbezüglich nichts gefunden.