Darf der Busfahrer mich stehen lassen weil ich verweigere ihn in meine Tasche schauen zu lassen?

10 Antworten

Er hat eine Beförderungspflicht, Dich von dieser auszuschließen muss schon gravierende Gründe haben, wie zum Beispiel, wenn der Fahrgast zu sehr betrunken ist. Es besteht keinerlei Recht, was ihm erlauben sollte in deine persönlichen Sachen zu sehen.

Hallo!

Nur die Polizei hat das Recht Deine Tüten durchsuchen zu dürfen.

Der Busfahrer definitiv nicht. Er darf vielleicht fragen, aber niemanden zwingen.

Ich würde diesen Vorfall mal der Polizei schildern.

Diese kann Dir sicherlich sagen, in wie weit sich der Busfahrer falsch verhalten hat, oder gar zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Vielleicht nicht unbedingt polizeilich, aber sicherlich durch seinen Arbeitgeber.

Gruß

Martin


baka2305  05.09.2021, 00:32

Er darf nicht mal fragen. Er ist wie sie eine Privatperson. Nur die Polizei als Hoheitsträger dürfen Taschen durchsuchen. Sofern der Busfahrer nicht amtlich beliehen ist und davon geh eich jetzt mal aus, begeht er eine Straftat.

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MartinusDerNerd  05.09.2021, 00:41
@baka2305

Also nach etwas zu fragen halte ich nicht unbedingt für verboten.

Es aber zu fordern und anderweitig Konsequenzen anzudrohen, oder gar jemanden körperlich anzugehen (Schubsen), ist ein völlig anderes Thema.

Allerdings bin ich auch kein Rechtsexperte und habe da nur einen begrenzten Einblick.

Und daher schlug ich einen Besuch bei der Polizei vor.

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baka2305  05.09.2021, 00:53
@MartinusDerNerd
halte ich nicht unbedingt für verboten

Es ist verboten, glaub mir. Du darfst als privatperson nicht eine andere privatperson fragen, ob du mal einen Blick in ihre Tasche werfen darfst. Selbst im Laden, wenn man dort gebeten wird, mal einen Blick in die Tasche werfen zu dürfen, ist das nicht zulässig.

Selbst wenn ein Dieb auf "frischer tat" erwischt wurde, ist so eine Handlung höchst gefährlich. Wenn sich der Privatdetektiv bzw. das Sicherheitsperonal absolut sicher ist, das der beschguldigte gestohlen hätte, würde ich tunlichst vermeiden eine Tasche zu durchsuchen. Ich würde den betroffen nur festhalten bis die Polizei eintrifft. Das darf man im übrigen im rahmen der Jedermannsrechte.

Aber im konkreten Fall der Fragestellerin lag kein Anfangsverdacht vor. Der Busfahrer hatte damit keinen rechtfertigungsgrund. Bloße Mutmaßungen reichen nicht aus um sich auf das Jederrmannsrecht zu berufen. Es ist ein eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

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diewoelfin0815  05.09.2021, 06:09
@baka2305
Du darfst als privatperson nicht eine andere privatperson fragen, ob du mal einen Blick in ihre Tasche werfen darfst.

Irrtum, natürlich darf er das. Das darf sogar jede völlig fremde Person auf offener Straße Dich spontan mal eben fragen. Nur darauf einlassen muss man sich nicht im Geringsten, denn ein Recht zum Reingucken oder Durchsuchen im öffentlichen Busverkehr haben selbst Polizisten nur wenn ein konkreter Verdacht vorliegt oder aber in unmittelbarer Grenznähe.

Bei z.B. einer Veranstaltung mit Publikumsverkehr wäre hingegen eine Taschenkontrolle beim Eintritt als Bedingung zulässig, da dort ein Hausrecht vorliegt.

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Das solltest du schleunigst dem Arbeitgeber (Deutsche Bahn, Regionalbus, etc.) des Busfahrers melden. Am Bus oder am Ticket müsste stehen, von welcher Institution der Bus ist. Dort anrufen und die o. g. Situation melden. Oder einen Brief schreiben.

Der Busfahrer wird dann allemal eine Abmahnung bekommen. Sollte sowas schon öfter vorgefallen sein, wird er wahrscheinlich gekündigt.

Da der Busfaher dich nicht mitgenommen hat, kannst du sogar einen Anspruch auf Schadenersatz o. Ä. haben.

Jedenfalls geht Busfahrer nichts an, was man in seinen Taschen hat!

Er hatte selbstverständlich das Recht dich aus dem Bus zu werfen.

Allerdings würde ich sagen dass die Sache nicht ausreicht um dich dauerhaft von der Beförderung auszuschließen. Da würde ich mal beim Transportunternehmen anfragen.


herakles3000  05.09.2021, 00:27

Nein in so einem fall hat er dazu keinerlei rechte den er hat niemals das recht in andere Taschen zu schauen er hat auch nichtmal das Recht den Personalausweis sehen zu wollen das kann nur ein Kontrollor oder die Polizei!

Auch hat er kein recht erst Geld einzukassieren und den kunden mit körperliche Gewalt raus zu schubsen!

Betrungek und die sich nicht anständieg benehmen kann er rauswerfen aber niemals weil er wissen will was da in der tasche ist!

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Nein

Deine Tasche ist Privatsache

Du musst nur ein gültiges Ticket haben