Darf der Bootsmann jemanden festnehmen?

ponter  17.12.2021, 19:13

Wozu das Thema "Bundeswehr"?

Kronhardt 
Fragesteller
 19.12.2021, 18:58

Weil der Bootsmann ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger, vergleichbar dem Feldwebel.

7 Antworten

Dazu müsste man das damals auf dem Schiff geltende Recht kennen.

Heute kann das ein Kapitän eines deutschen Schiffes nach dem § 106 Seemannsgesetz. https://www.buzer.de/gesetz/470/a5683.htm Die Aufgabe kann übertragen werden und die anderen Besatzungsmitglieder sind auch zur Beistandschaft verpflichtet.

Ich denke zu der Zeit wird es ähnliche Gesetze gegeben haben.

DiosLosMuertos  22.11.2022, 17:54

Damals war es sein recht wenn es vom Captain verordnet wurde.

Heute könnte ich auf internationale Gewässer jemanden die Nase brechen ohne belangt zu werden.

Aber damals wurden die aus der erste Klasse wie Rockstars behandelt und die aus der dritten Klasse wie dreckige Raten.. also tat der Bootsman es aus Respekt gegenüber die reichen, viele der reichen steckten ihnen paar scheine in die Brusttasche Und sie Taten alles ohne das der Captain was wusste.

Heute ist es ganz was anderes

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Als ausführendes Organ des Kapitän: ja, denn der Kapitän hat auf dem Schiff außerhalb der 12 Meilen Zone das absolute Sagen.

In fast allen westlichen Staaten gilt das Jedermanns-Recht, das unter anderem jedem, sogar Minderjährigen, die Festnahme einer Person unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Prinzipiell hat jeder das Recht, jemanden „Festzunehmen“. Wenn Fluchtgefahr besteht und die Personalien nicht eindeutig feststellbar sind.

Ob man auf einem Schiff von Fluchtgefahr reden kann, ist wieder eine andere Frage.

Hikker  15.12.2021, 22:27

Fluchtgefahr ... evtl. mit einem Rettungsboot ... auf der Titanic ... Ooooooooh, das gibt der Situation tatsächlich etwas extrem englischschwarzhumoriges!

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Es gibt das Jedermannrecht. Ob das auch auf hoher See gilt, weiß ich nicht.

Der Bootsmann hat die Verhaftung, soweit ich mich erinne, auf den Befehl seines Vorgersetzten hin ausgeführt. Da müßte man eher fragen, ob der Vorgesetzte zur Festnahme befugt war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung