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Darf der Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?

gefragt von AngelYukiAngelYuki am 03.11.2009 um 11:31 Uhr

Hallo Zusammen, ich hoffe jemand kann mir diese frage beantworten. Wir haben eine Firmen-Veranstaltung zu der ich nicht gehen möchte, weil ich an dem Abend bereits privat verabredet bin und ich müsste für diese Veranstaltung 35 € bezahlen. Das sehe ich absolut nicht ein, dass meine Vorgesetzten meinen über meine Freizeit bestimmen zu können (die Ansage ist es sei eine Pflichtveranstaltung) ich dazu wahrscheinlich auch noch meinem Freund absagen soll und noch 35 € bezahlen soll..... muss ich dahin?


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 3. November 2009 11:33
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Wenn es eine Pflichtveranstaltung ist, dann ja! Die Kosten allerdings kann man dir nicht auferlegen! Die muss der AG tragen und auch einen Zeitausgleich bieten!

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 3. November 2009 11:35

D.h--DANKE, Du ersparst mir die Antwort.


eva130254
beantwortet von eva130254 am 3. November 2009 11:33
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Nein, vor allem musst du auch für eine Firmenveranstaltung nichts zahlen.


anonym
beantwortet von Manne67 am 3. November 2009 11:33
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Was ist das für eine Veranstaltung?


totto1
beantwortet von totto1 am 3. November 2009 11:33
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naja, zwingen kann er dich nicht, aber er kann dich feuern. Arbeit bedeutet auch das man in seiner Freizeit was tun soll. Das macht auch guten eindruck. Aber wenn du es nicht machst dann kann er dich feuern.

Kommentar von 2896b4924a24d2822537f3af1759ca2asmallWolkenheim am 3. November 2009 11:34

eine fristlose Kündigung wegen Nichtteilnahme dürfte nicht rechtens sein

Kommentar von 6efd414d35d2cdb48ea62abd305ea88csmalleva130254 am 3. November 2009 11:34

Kommt er vor keinem Arbeitsgericht mit durch.

Kommentar von Simple_avatar4smalltotto1 am 3. November 2009 11:42

ja könnte er, wird für ihn aber doch schwirig werden.


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 3. November 2009 11:33
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Eine Teilnahmepflicht für außerbetriebliche Veranstaltungen gibt es überhaupt nicht. (Karneval, Weihnachtsessen etc.)


Diemona1982
beantwortet von Diemona1982 am 3. November 2009 11:34
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Zwingen kann dich in diesem Fall niemand, aber ich würds um den Frieden Willen tun bevor noch ein Streit daraus wird und Du dann Probleme mit dem Cheffe kriegst. Manchmal gibt´s Dinge da muss man durch.


anonym
beantwortet von WillTell am 3. November 2009 11:34
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Wenn es denn so Pflicht ist, ist es auch Pflicht die Kosten zu übernehmen und zwar vom Arbeitgeber. Schwierig, reden hilft bekanntlich nichts, wenn man es sich nicht versauen möchte geht man hin. Wenn deine Stellung (damit meine ich nicht nur die Hierarchie) doch recht gut ist und du nichts zu Befürchten hast, dann pfeife drauf.


newfarmer
beantwortet von newfarmer am 3. November 2009 11:34
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geh lieber hin, das macht einen guten eindruck


moon73
beantwortet von moon73 am 3. November 2009 11:44
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Es gehört zum guten Ton und zum Kollegialen Miteiander , dass man Einladungen zu Firmenveranstaltungen wahrnimmt und dort auch erscheint.

Klar kannst du unter einem Vorwand absagen, aber es wird intern nicht gerne gesehen, denn du sagst damit überzogen gesagt aus, dass dir die Firma und deine Kollegen egal sind und dass du nicht teamfähig bist.

Aber wenn dir dein Job sicher ist und du von einer Kündigung nicht bedroht bist, mußt du das eben selbst entscheiden. Normalerweise werden solche Firmenpflichtveranstaltungen aber auch rechtzeitig lange vorher bekanntgegeben, so dass sich jeder drauf einstellen kann, also das Argument, ich bin schon mit meinem Freund verabredet, zieht irgendwie nicht . Für was sollst du die 35 Euro zahlen?


Koechlein1948
beantwortet von Koechlein1948 am 3. November 2009 11:45
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Man sollte doch froh sein das es noch Firmen gibt die solche Veranstaltungen machen.Grenz dich aus,so wirst du auch ausgegrenzt.Deinen freund siehst du öfter (als dir lieb ist?) Aber eine Firmenveranstaltung ist nicht oft und dient dem Betriebskliema


norbi22
beantwortet von norbi22 am 3. November 2009 11:35
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Da geht die Firma bald pleite! Such dir was Ordentliches!


ranke41
beantwortet von ranke41 am 3. November 2009 11:35
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Nein, dein Chef darf das nicht.... sofern diese Veranstaltung eine reine Feier, der Firma ist und mit nichts Beruflichen verbunden ist, sozusagen als Arbeitszeit gilt und du dafür dann so oder so einen Ausgleich bekommen musst. Und Geld muss man erst recht nicht zahlen.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 3. November 2009 11:35
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sollte die pflichtveranstaltung zur fortbildung dienen musst du dahin. er darf jedoch kein geld dafür verlangen


Wolfspaladin
beantwortet von Wolfspaladin am 3. November 2009 11:35
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zahlen nein kommen ja


anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 3. November 2009 11:37
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Man muss sich nur mal ordentlich daneben benehmen, dann muss man beim nächsten mal nicht kommen.


newG84
beantwortet von newG84 am 3. November 2009 11:44
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Ganz klar nein auch nicht wenn es im Arbeitsvertrag steht.Wenn du den auftrag von deinem Chef bekommst du sollst dorthin dann ist es Arbeitszeit.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 3. November 2009 11:48
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ist es eine Schulung,Weiterbildung? Aber dann noch Geld dafür bezahlen zu müssen,finde ich schon happig.Das zahlt normalerweise der AG,da er die Schulung ja beantragt hat.Oder sollen die 35Euro für Unkostenbeitrag,Verköstigung sein?Dann bringst du eben dein eigenes Essen mit,falls dem so wäre.Wenn es eine Pflichtveranstaltung ist,läuft es im besten Falle unter Arbeitszeit.Wie gesagt,es kommt darauf an,was es ist.Ansonsten würde ich sagen:du bist schon verplant und kannst es nicht absagen (du mußt den Grund nicht nennen).Dann mußt du aber damit rechnen,tags darauf ins Büro des Chefs zitiert zu werden....


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