Darf der Chef über meine Freizeit bestimmen?

3 Antworten

Lass Dir das bloss nicht gefallen. Dein Chef hat kein Recht so etwas zu verlangen. Der soll sich mal das Arbeitszeitgesetz anschauen. Außerdem nutzt es ihm nichts, wenn Du den Arzttermin mit ihm absprichst oder weiss er schon im voraus wann ein Mitarbeiter krank wird? Wenn ihr so wenig Personal habt, soll er mal jemanden einstellen. Freizeit geht keinen Chef was an und Änderungen bei Arbeitszeiten oder Schichten müssen im voraus angekündigt werden (i.d.R. mindestens 3-4 Tage) Sind in Deinem Arbeitsvertrag feste Zeiten angegeben? dann kann er sowieso nicht einfach den Arbeitsbeginn verschieben. Die Ruhezeit von einer Schicht zur nächsten von 11 Stunden muß er auch einhalten

Dein Chef sollte sich auch mal überlegen, woher der hohe Krankenstand kommt. Liegt es vielleicht an den Arbeitsbedingungen und am Umgang mit Mitarbeitern?

Wichtige Arzt-Termine würde ich nicht unbedingt absagen. Unwichtige Termine schon. Dein Chef muß Dich ja bezahlen. Aber wenn Aufträge nicht rechtzeitig fertig werden, kann er sie nicht abrechnen und bekommt kein Geld für Deinen Lohn, bzw. kann den Laden bald dichtmachen. Hauptsache, er vergütet die anfallenden Überstunden angemessen oder läßt die Überstunden "abfeiern" wenn es wieder ruhiger wird.

das kommt darauf an. lies mal hier:

Wann muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen? Ist der Arztbesuch in der Arbeitszeit unumgänglich, so hat der Arbeitgeber das Entgelt für diese Zeit weiterzuzahlen. Es muss ein Grund in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Behandlung sofort erfolgen muss, z.B. bei akuten Schmerzen.

"Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, z.B. wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht. Wichtig: Auch in diesen Fällen ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, einen frühen oder späten Termin zu wählen, damit der Arbeitgeber durch die notwendigen Fahrtzeiten nicht zusätzlich belastet wird."

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/arztbesuch_waehrend_der_arbeitszeit/#c1282