Darf das tierheim meinen Hund wegnehmen?

6 Antworten

Können die nicht!

Du hast den Hund erworben. Eine Gebühr bezahlt? Wann immer man bezahlt und es eine "Übergabe" gibt wird man auch Eigentümer, in deinem Fall deine Eltern.

Nur weil du ausziehst können die rein gar nichts verlangen, mal abgesehen davon das du das gar nciht vor hast.

Wenn die anrufen sagste du warst beim Anwalt und sie sollen mal die Füße still halten und einen hund nicht wegen jedem Unsinn der nicht stimmt zum Wanderpokal amchen denn DAS ist alles andere als Tierfreundlich.

Genau genommen musst du NIE irgend wen in dein Haus lassen wenn du nciht willst. Kein Vertrag kann das von dir verlangen!

Schutzverträge sind in der Regel das Papier nicht wert auf dem sie stehen.

20amigo14  10.01.2015, 21:58

Hallo Rottimaus14, die Fragestellerin schreibt in der Frage sie sei 16 Jahre alt - dann kann sie den Hund nicht vom Tierheim als neue Eigentümerin gekauft haben... Da muss dann ein Elternteil als neuer Eigentümer eingetragen sein... ...und daraus ergibt sich, dass da irgendwas faul ist...

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Rottimaus14  10.01.2015, 23:54
@20amigo14

Die Eltern werden Eigentümerin sein. Deswegen verstehe ich auch das Tierheim nicht. so schnell kann keiner nen Hund mit nehmen.

Da stinkt was da gebe ich dir recht aber was bewegt zu dieser Frage.......

Tatsache ist. Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

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20amigo14  11.01.2015, 00:04
@Rottimaus14

wie so oft: dafür gehören dir ganz viele DH DH DH DH und ein paar Pfötchen...

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Wenn ich das richtig verstehe stammt der Hund aus dem Tierheim und es war eine Nachkontrolle? Wenn ihr falsche Angaben bei der Übernahme zu eurer Situation gemacht habt kann das Tierheim den Hund unter Umständen zurückverlangen. Das steht aber auch in den Übergabeverträgen.

Das Tierheim darf entscheiden, an wen sie die Hunde vermitteln oder auch nicht.

Rottimaus14  10.01.2015, 21:01

Nichtig! Schutzverträge sind nur zum Anzünden gut. Ehrlich. Habe das mit nem Anwalt schon mal durch gekault.

Bitte lese den anderen kommi.

Niemand hat das recht deine Wohnung zu betreten. Hat sie für den Hund gezahlt und laufen alle Rechnungen und Verträge über sie ist sie Eigentümerin, damit hat der Vorbesitzer alle rechte an der "Sache" verloren!

Vor dem Gesetz ist ein Hund eine Sache. Und da gibt es Eigentumsrechte. ist man nur Pfleger muss das Tierheim anfallende kosten tragen! So ist es auf Pflegestellen üblich. Etwas dazwischen gibt es nicht. Grauzonen kennt das GEsetz da nciht.

Ganz klar. Erworben + Eigentümer = alle rechte!

Auf dem Vertrag können sich Tierheime nen Ei braten.

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Starciel  10.01.2015, 21:08
@Rottimaus14

Ganz ruhig. Wenn falsche Angaben gemacht wurden ist der Vertrag unter Umständen wegen Täuschung anfechtbar.

Aber ohne die konkreten Verträge, Vorgeschichte und Details zu kennen ist das ohnehin alles Spekulation. Leider kenne ich diese Fälle aus der Perspektive der Nachkontrolleure. Und es ist abenteuerlich was man da manchmal vorfindet. Muss man dann eben sehen wie es sich lösen lässt, selten geht man den kompletten juristischen Weg.

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Rottimaus14  10.01.2015, 21:14
@Starciel

Mag sein. Aber einfach mal so weg holen wegen irgendwelcher Behauptungen die nie gemacht wurden geht mal gar nicht und laut Aussage der Mitarbeiterin geht es dem Hund gut. Also was soll so was.

Gebühren für ein und denselben Hund mehrfach abkassieren.... gute Idee. Gibt gute Tierheime aber auch die anderen die in ihrer Existenznot Ideenreich wird.

Ich würde frei willig nichts her geben. Den Hund nur wegen eines Auszuges wieder zum Wanderpokal amchen ist nicht fair und davon ab kann eine 16 Jährige nciht mal eben so ausziehen. ihre Eltern müssen noch für sie aufkommen. So schnell geht das nicht.

daher stinkt da was zum Himmel.

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20amigo14  10.01.2015, 22:01
@Rottimaus14
daher stinkt da was zum Himmel.

So ist es... denn eine 16jährige bekommt beim Tierheim keinen Hund "verkauft"

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Rottimaus14  10.01.2015, 23:51
@20amigo14

Denke es ist eher der Hund der Eltern. Deswegen finde ich es schon mal ätzend das eine Minderjährige rede und Antwort stehen soll und dann irgendwas verdreht wird.

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Wenn ihr den Hund aus dem Tierheim habt, kann es durchaus sein, das ihr ihn wieder zurückgeben müßt - schaut noch mal in eurem Vertrag nach, dort sind teilweise solche Klauseln enthalten.

Rottimaus14  10.01.2015, 20:58

Irrtum. Wenn man zahlt und es eine Übergabe gab wird man Eigentümer. Jeder Klausel die in deine Rechte als Eigentümer eingreifen oder aber dein Privatleben durchleuchten sind nichtig!

Auch das verlangen der Kastration hat vor Gericht kaum bestand. ein Auszug ist absehbar wenn jemand stramm auf die 18 Jahre zu geht. Es damit zu verbinden dasd er Hund dann weg kommt kommt einem verbot zum Auszug gleich und damit greift man eben zu sehr ins leben anderer ein!

Bei einem Übergabe Vertrag ist man Pfleger aber dann, wenn das Tierheim sich noch als Eigentümer sieht sollen sie doch auch bitte alle anfallenden Kosten der Pflegestelle tragen!

Tun sie das nicht..... tja.

Im übrigen greifen 99% der Schutzverträge eben die Eigentumsrechte an oder greifen ins Privatleben ein und sind damit Null und Nichtig. Das heißt dann gegen Treu und glauben Verstoßen oder sittenwidrig!

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tryanswer  10.01.2015, 21:05
@Rottimaus14

Du hast Recht, wenn der abgeschlossene Vertrag überhaupt einen Eigentumsübertrag beinhaltet. Darüber hinaus besteht Vertragsfreiheit, es ist also vollkommen unklar was in dem Vertrag vereinbart wurde - ohne einen Blick in denselben wird das niemand beurteilen können. Es stimmt zwar das die meisten Schutzverträge keinen Bestand haben, das hängt aber in erster Linie davon ab, daß sie von Stümpern aufgesetzt wurden. Grundsätzlich heißt es aber nicht, das solche Verträge in jedem Fall unmöglich sind.

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Rottimaus14  10.01.2015, 21:10
@tryanswer

Vertragsfreiheit bedeutet aber nciht andere Gesetze zu beschneiden!

Ein Betrag steht nicht über dem Eigentumsrecht! Ich habe solche Klauseln bereits vor Gericht durch. Der Kläger beißt sich an mir gerade die Zähne ob seiner bekloppten Ansprüche aus^^

Zudem kommt es drauf ob es AGB sind! Da alle Verträge von Tierheimen gleich sind in der Regel fallen sie unter AGB´s

Damit werden solche Klauseln erst recht Unnütz.

Wer Schutzverträge aufsetzt, auch Tierheime, baut darauf das die Leute den Mist ernst nehmen der da drin steht!

In den meisten fällen klappt das ja.

So kann ein Züchter mit lustigen Klauseln mit denen er Hunde für den halben Welpen preis zurück holt sich mit ein und demselben Wurf ne goldene Nase verdienen.

Das "Übergabevertrag" da steht nützt nichts wenn sie Geld bezahlt hat udn die Kosten trägt! denn dann hat sie alle Aspekte eines Kaufes erfüllt und so mit auch Rechte erworben!

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tryanswer  10.01.2015, 21:18
@Rottimaus14

Vertragsfreiheit bedeutet aber nciht andere Gesetze zu beschneiden!

Das stimmt so definitiv nicht, siehe bspw. Erbrecht

Mietvertrag, Laufzeit: die Lebensspanne des Hundes, "der Mietzins ist im Voraus zu entrichten", "der ordnungsgemäße Gebrauch der Mietsache wird wie folgt festgelegt: [..]"

et voilà, ein Vertrag ohne Eigentumsübertrag!

Insgesamt halte ich Schutzverträge ohnehin für ziemlich dumm. Und würde auch niemanden empfehlen einen solchen abzuschließen.

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Rottimaus14  10.01.2015, 21:30
@tryanswer

Im Mietrecht ist es auch nciht mehr möglich alles Pauschal zu verbieten.

Das Haus gehört jemand anderen. Mieten bedeutet immer zu bestimmten Konditionen. Bist ja nicht Eigentümer! Im übrigen musst du auch den Hauseigentümer ohne Ankündigung nicht rein lassen. Handwerker müssen angemeldet werden!

Was ich meine sind solche Klauseln die z.b. sagen "Den musst du ins Haus lassen!" oder "Nur in diesem Verein!" oder "Zieh aus und der Hund ist weg!"

Du sprichst jetzt über Mietrecht. Das sind unterschiedliche Paar Schuhe ;)

aber da bist z.b du ja auch Eigentümer und nicht Mieter, das ist wieder was anderes.

Ich kann kein Auto verkaufen und sagen "Aber damit darfst du nur im Dorf fahren!" Es schränkt die Sache zu sehr ein und greift in dein leben ein in einem Maße wie es das Gesetz nicht erlaubt.

Als Eigentümer und nicht Mieter! Darfst du eine Sache verändern.

Sie kann den Hund also mit Lebensmittelfarbe Lila färben. Geht keinem was an.

Als Eigentümer hast du alle Rechte. Solange sie nciht mit anderen kollidieren wie dem Tierschutzgesetz.

Verträge kann man natürlich viel aufsetzen udn wie man will. Ob die aber Bestand haben ist was anderes.

Schutzklauseln kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen sind nichts als heiße Luft aus den genannten gründen.

Ich unterschreibe nie wieder mehr als einen normalen Kaufvertrag. Deswegen gibts für mich leider auch keinen Hund aus dem Tierheim. Es ist so. Schutzverträge schön und gut. Aber den Vorbesitzer will man und muss man nicht im Nacken behalten.

Ich habe da richtig miese Erfahrung gemacht. Alles was extra Klauseln also Schutzklauseln hat wird nie wieder eine Unterschrift von mir sehen.

Unter den Privatvermittlungen schaue ich aber gerne beim Tierheim.

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Rottimaus14  10.01.2015, 21:41
@Rottimaus14

PS: Auch wenn es eine Nach Kontrolle gewesen ist.

Sie hat eine Gebühr bezahlt, den Hund auf sich/ Eltern angemeldet und trägt alle kosten.

Das macht sie zum Eigentümer. Ist der Hund ihr nur zur pflege überlassen muss das Tierheim die Fixkosten (Futter TA) zahlen.

so wie ich das kenne zahlst du die Gebühr bei Abholung/Übergabe. Folglich Zahlung, Übergabe, bis hin zur Kostenübernahme = Eigentümer.

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tryanswer  10.01.2015, 21:51
@Rottimaus14

Ich weiß auf was deine Argumentation abzielt, doch ob ein Eigentum vorliegt wissen wir nicht bzw. müßte das erst entschieden werden.

Wenn sich der Hund im Eigentum des Fragestellers befindet, muß er natürlich nicht heraus gegeben werden. - Nur genau das wissen wir nicht!

Daher auch mein Rat zunächst in den Vertrag zu schauen, und ggf. bei Unklarheiten kann man immer noch einen Anwalt konsultieren. Aber irgendwann hat der Fragesteller auch mal eine Willensbekundung dazu abgegeben, diese läßt sich nicht so ohne weiteres widerrufen. Möglicherweise ist auch der ganze Vertrag nichtig, nur darüber zu spekulieren ist Kaffeesatzleserei (und hilft niemanden weiter).

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So ganz hab ich es noch nicht kapiert: Ziehst du jetzt aus oder nicht? Aber jetzt auch egal....

Wenn ihr beim Tierheim falsche Angaben gemacht habt, können sie den Hund wieder zurückholen (müsste auch im Vertrag stehen). Da ich dass mit dem Umziehen nicht ganz verstanden hab, mach ich mal beide Situationen:

Wenn der Hund deinen Eltern gehört und die umziehen, aber falsche Angaben beim Tierheim gemacht haben, können sie den Hund zurückholen.

Wenn der Hund deinen Eltern gehört und du ausziehst und den Hund nicht mit nimmst, geht das nicht. Immerhin ist es nicht deiner und daher geht es sie auch nichts an, ob du ausziehst oder nicht.

Am besten schnappst du dir deine Eltern und gehst am Montag noch einmal ins Tierheim. Dort klärt ihr die ganze Situation einfach. Zumindest ich habe die Leute im Tierheim immer als nett empfunden, die nur das beste für die Tiere wollen. Es scheint ihr ja bei euch nicht schlecht zu gehen. Und wenn das ganze nur ein Missverständnis ist, müsst ihr sie sicher nicht zurückgeben.

20amigo14  10.01.2015, 21:59
Wenn der Hund deinen Eltern gehört und die umziehen, aber falsche Angaben beim Tierheim gemacht haben, können sie den Hund zurückholen.

Wenn der Hund deinen Eltern gehört und du ausziehst und den Hund nicht mit nimmst, geht das nicht. Immerhin ist es nicht deiner und daher geht es sie auch nichts an, ob du ausziehst oder nicht.

genau so ist es!!!

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Hey, Ich denke das wird seine Gründe haben, da das Tierheim dein Tier nicht einfach so weg genommen hat.

Ansonsten wenn du glaubst das sie dich ungerecht behandeln musst du Beschwerde einlegen. Mfg