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Darf das Tierheim den Käufer mit Schutz-Vertrag zum Kastrieren von Hunden/Katzen zwingen?

Frage von claudini claudini

Hallo, da steht:.... Hunde und Katzen, die noch nicht kastriert sind, sind innerhalb von 6 Monaten kastrieren zu lassen.. Der Nachweis ist zu erbringen durch Bescheinigung eines Tierarztes...

Ist das in Ordnung ( lt. Tierschutzgesetz ) ?

Danke für eine Antwort.

LG, claudini

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Antworten (12)

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    Antwort von Jackskin Jackskin

    Ja das dürfen sie und ich finde es gerade bei Katzen auch sehr sinnvoll.

  • 2
    Antwort von ttempelhueter ttempelhueter

    es ist ein irrglaube, dass tierschutzvereine dazu vertraglich zwingen können. laut tierschutzgesetz darf kein tier ohne grund kastriert werden. also kann man diesen passus schön ignorieren. wobei ich mich anschliesse, dass es bei freigänger katzen sinnvoll wäre.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Das mit dem laut Tierschutzgestzt ist ein Märchen, die Kastration ist dort ausdrücklich ausgenommen. Lies das Gesetz mal genauer.

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    Antwort von Installateur Installateur

    Gott sei dank dürfen die das! Und es wird auch kontruliert ob die Bedingungen des Schutzvertrages eingehalten werden.

  • 2
    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Ja, dürfen sie! Und das ist auch gut.

  • 2
    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    das ist fürs Tierheim Vorrausetzung und daher vertraglich festgehalten und akzeptable...

  • 1
    Antwort von chynah chynah

    jaaa, die radikalen Kastrierer!!! Keiner weiß um die Folgen dieses Eingriffes. Und damit meine ich die Dauerfolgen. Dafür gibt es noch zu wenige Erfahrungen. Ich habe seit 30 Jahren Hunde und alle unkastriert. (bis auf einen Rüden, der einen Hoden in der Bauchhöhle hatte) Da kann man auch drauf aufpassen dass keine Welpen kommen. Und selbst die Sache mit dem Gesäuge und/oder Unterleibskrebs ist wissenschaftlich nicht belegt!!! Ich weiß nur, dass viele Rüden extreme Probleme mit anderen Hunden bekommen wenn ein Rüde kastriert ist. So wie unserer damals. Schließlich riecht er weder nach Hündin noch nach Rüde. Ein nicht zu unterschätzendes Problem. Und z.B. ängstliche Hunde sollte man gar nicht kastrieren eben wegen der erhöhten "Belästigung" durch Artgenossen...

    Kommentar von Condor131 Condor131Condor131

    DH
    Dem ist nicht viel hinzuzufuegen. Ergaenzungswert ist wohl nur, dass es nachweislich zu Veraenderungen des NATUERLICHEN Sozialverhaltens kommt, spontane und unvorhersehbare Wesensveraenderungen eintreten koennen, das Lernverhalten zumindest beeintraechtigt wird...
    Es stellt sich auch die Frage, warum bei Menschen nach einer Kastration Hormone gegeben werden, bei einem Hund dagegen nicht obwohl die hormonelle Steuerung bei Hunden deutlich ausgepraegter ist.

    Kommentar von chynah chynahchynah

    darauf wollte ich hinaus. Genau das sind meine Erfahrungen...

  • 1
    Antwort von samtpfoten samtpfoten

    Meines Wissens ja. Es gibt genug Elend und da muß mit diesen Tieren nicht noch Nachwuchs prodiziert werden. Manche Tiere wurden ja schon in ihrem Leben zur intensiven Zucht mißbraucht bzw. kann man die Tiere auch nicht auf alle möglichen Krankheiten untersuchen lassen. Es gibt noch genug gewissenlose "Züchter". Habe selbst vor kurzen in Polen wieder gesehen, wie man viel zu junge Welpen, die auch nicht sehr gesund aussahen, versucht an Touristen zu verkaufen. Wer sich ein Tier anschaffen will und nicht unbedingt Wert auf Papiere legt, kann es in einer großen oder kleinen Tierschutzeinrichtung in Deutschland erwerben. Es ist zwar auf den ersten Blick etwas teurer. Dafür sind die Tiere gesund (gepflegt) und vom Tierarzt durchgecheckt und man unterstützt den Tierschutz.

  • 1
    Antwort von Westi Westi

    Außer dem was schon oben steht: Verträge können frei ausgehandelt werden, da es hier nicht sittenwidrig ist, musst Du Dich daran halten oder hättest den Vertrag nicht unterschreiben sollen. Niemand zwingt Dich zur Unterschrift und wie oben geschrieben, ist es auch allemal sinnvoll. LG Westi.

    Kommentar von Westi WestiWesti

    P.S. Lass den Hund Deinem Freund. Vielleicht will er ihn ja dann doch nicht mehr behalten, wenn er merkt, dass er Dich damit nicht mehr ärgern kann.

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    Antwort von 338194 338194

    Die meisten Tierheim machen das selbst, sie arbeiten meistens mit einem Tierarzt zusammen. Dann braucht sich der Käufer nicht mehr zu kümmern. Ob sie dazu zwingen können, weiß ich nicht, denke ja. Es ist nämlich sehr sinnvoll.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    bei einem Schutzvertrag bleibt ja der abgebende Verein/Instution Eigentümer und Du bist "nur" Halter; insoweit können wgen der bestehenden Vertragsfreiheit zwischen euch sämtliche Abreden getroffen werden, die im Vertragsrecht möglich sind; also auch die Bestimmung, dass ein Tier nach einem bestimmten zeitraum zu sterilisiern/kastrieren ist. Das Tierschutzgesetz wird dadúrch nicht berührt.

    Kommentar von Condor131 Condor131Condor131

    falsch: Der Halter ist EIGENTUEMER .
    Richtigerweise gibt es eine schuldrechtliche verpflichtung. Diese waere jedoch wohl eher sittenwiedrig, so auch OLG Naumburg, OLG Hamburg, OLG Berlin. Wenn der tierschutzverein Halter oder Eigentuemer des tieres waere, dann kann er auch zu den notwendigen kosten herangezogen werden. Die folgen waeren sicherlich lustig, ob jedoch gewollt, halte ich schlicht fuer fragwuerdig.
    Wie ein gaenzliches oder teilweises entfernen eines organes ohne medizinischen grund NICHT das tierschutzgesetz beruehrt, lasse ich mir gern erklaehren, bis dahin gilt das Deutsche Tierschutzgesetz fur ALLE, dies schliesst tierfreunde, tierschuetzer und solche die sich dafuer halten schlicht ein ;-)

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Lies bitte das Tierschutzgesetz und interpretier da nicht etwas ein was so nicht drin steht. Eine Kastration ist erlaubt.

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    Antwort von ochse2008 ochse2008

    Ja normalerweise sind Tierheime dazu verpflichtet wenn die tiere selber von denen noch nicht kastriert wurden,das in den Schutzvertrag aufzuführen.Das sollte auch auf jeden Fall gemacht werden.

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Ja das dürfen die, du mußt ja da kein Tier holen wenn du das nicht möchtest oder im Einzelfall mit denen Reden. Wenn hier inige der Meinung sind das Tierschutzgestzt verbietet die Kastration eines Tieres, dann wiederhole die nur etwas was falsch, das sie aufgeschnappt haben. Im Gesetzt gibt es für diesen Fall eine Ausnahmeregelung.

    Kommentar von malna malna

    hallo, die ausnahme sind lediglich gesundheitliche Gründe, bzw für Nutztiere nach § 5 kann man nachlesen. es mag Sinn machen unter bestimmten Umständen, aber den neuen eigentümer dazu zu zwingen, das hat nix mit Tierliebe und tierschutz zu tun, das ist reine geldschneiderei, wenn man sich das noch bezahlen lässt leider

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