Darf das Rathaus mich aus dem Haus schmeißen?

10 Antworten

Wenn euch das Haus damals als Notunterkunft zur Verfügung gestellt wurde, dann können sie euch auch wieder raus werfen.

Sollte es sich um einen regulären Mietvertrag mit der Gemeinde handeln sieht es anders aus, dann können sie nicht einfach kündigen.

Nein, eine Kündigung ist nur wirksam, wenn ihr mehr als 2 Monate Mietrückstand habt oder der neue Bewohner das Haus kauft und dann Eigenbedarf anmeldet

Kündigung aufgrund Eigenbedarf ? ist zulässig ja. Nur die Frist muss lang sein, damit du genug Zeit hast dir was neues zu suchen.

Interesierter  30.12.2022, 11:03

Ich sehe hier keinen Eigenbedarf.

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Ich würde mich an den Mieterschutzbund wenden..... und mal ehrlich wenn ich wirklich raus müsste würde ich mir die Arbeit machen und das Haus wohl in den Zustand der damaligen Übernahme zurückversetzen, wenn die Renovierungskosten inkl. deiner Arbeitsleistung nicht vom Vermieter gezahlt wurden...

Diei Kommune kann das Haus verkaufen. Der Käufer kann Eigenbadarf anmelden und einziehen. Einen neuen Mieter kann es gegen deinen Willen nicht geben.

adelaide196970  30.12.2022, 11:28

aber der jetzige Mieter hat Vorkaufsrecht

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FinnHansburger  30.12.2022, 11:36
@adelaide196970

Das ist korrekt. Es gibt aber Einschränkungen. Wenn die Kommune das Haus vor dem Einzug bereits zum Kauf angeboten hat bspw.

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