Darf das Ordnungsamt das, hat ein Hund keine rechte trotz beweise?
Hallo, Ich bin in einer sehr kniflichen lage, vor sieben jahren habe ich eine malinois mix hündin aus griechenland gerettet. Sie hatte brandnarben, war verängstigt und alles mit ihren 3 monaten. Naja aufjedenfall ist es der beste hund der welt, sozial zu mensch und tier, liebt meine eigenen kinder und ist ein richtiger teddy. Vor vier jahren hat es an der haustüre geklingelt, als ich sie auf gemacht habe ist sie rausgehuscht und die nachbars kinder waren draußen am spielen. Darauf folgte ein schrei und mein hund hat angeblich gebissen, wurde als bestie beleigt usw.. Darauf hin wurde ich verklagt, 10.000€ schmerzensgeld! Aber da ich zurück geklagt habe, wurde bewiesen das mein hund unschuldig war, das kind war die einfahrt runter gefallen und meine hündin stand nur da und hat geguckt was dem kind fehlte, sie wollte ja nur mit spielen!
Naja, die nachbarin pledierte darauf das ihr kind ein trauma hätte nachts weinen würde weil es die zähne meiner "bestie" sehen würde. Naja das kind hing aber dann einen tag später einem fremdem hund am hals und kuschelte, hat sich heraus gestellt das die mutter nur geld wollte.
Wie auch immer, ein wesenstest wurde gemacht und bestanden, trotzdem dard sie nur mit maulkorb raus und leine, was ich akzeptierte.
Jetzt habe ich einen brief bekommen, von der behörde!! Mein hund wäre eine gefahr für die allgemeinheit! Ich sollte sie in vier wochen weg haben oder sie würde geholt werden!! Obwohl sie niewieder auffällig wurde nach dem "biss"!
Heute war das ordnungsamt da, wollte wissen ob der hund noch da wäre, ich sagte das ein freund von mir sie übernommen hat und sie später holen würde, sie hätten die sonst auf der stelle mitgenommen..
Jetzt ist mein hund bei einem freund, nicht mehr in meinem stadtteil, und jetzt meine frage, trotz widerleg ihrer unschuld von gericht, trotz wesenstest..
Dürfen die mir wirklich meinen hund nehmen, den ich seit sieben jahren habe, und ich kann nichts dagegen tun??
Bitte um schnelle antwort..
Lg.
8 Antworten
Such dir einen guten Anwalt! Wenn das Kind überhaupt keine Bissspuren hatte, ist das, was da abgezogen wurde, einfach unmöglich. Deutsche Behörden ignorieren halt manchmal gern die Tatsachen und gestzlich gesehen ist dein Hund nur ein Gegenstand.
Warum hast du erst jetzt den Brief bekommen? Kann es sein, dass deine Nachbarin sich rächen wollte? Vielleicht wäre ein Umzug das Sinnvollste bei so einer Nachbarschaft.
Nach einem bestandenen Wesenstest und dem Urteil ist eine Entnahme des Hundes aus seiner Familie aus den Gründen der Gefährlichkeit offensichtlich nicht mehr gegeben. Falls nicht noch andere Gründe vorliegen.
Da bleibt dir leider nur der Weg zum Anwalt, guck aber vorher ob der sich mit so etwas auskennt.
Ich halte es für möglich dass die Nachbarin nach wie vor, heimlich, unbegründete Anzeigen macht.
Die Behörde kann dir nich einfach den Hund wegnehmen. Anders könnte es in Bayern ausschauen, da sind die sehr streng was Listenhunde angeht.
Lass dir nichts gefallen, ich finde es toll wie du für deinen Hund kämpfst. Viel Erfolg und schreibe bitte auch, was rausgekommen ist.
du solltest dir einen anwalt nehmen das geht so nicht vor allem wie kommen die auf 10.000 euro schmerzensgeld ?
ist total überzogen . Auch wie kommt das ordnungsamt darauf wenn du doch vor gericht gewonnen hast das der hund jetzt weg soll ?
Egal, was man dir sagt, immer Widerspruch einlegen, die sind dazu verpflichtet, den zu bearbeiten. Per Einschreiben schicken oder über einen Anwalt, damit du es nachweisen kannst. An deiner Stelle würde ich auch den Brief mit zum Anwalt nehmen und fragen, ob es nicht eine höhere Stelle gibt, bei der du dich beschweren kannst, denn in einem behördlichen Brief zu schreiben, dass man den Widerspruch einfach nicht bearbeiten wird, ist nicht rechtskonform. Wehr dich gegen diese ungerechtfertigte Behandlung!
Wenn du einen Wesens Test gemacht hast, dich an alle Regeln gehalten hast usw. Kann es nur die Nachbarin sein. Einen guten Anwalt suchen der sich mit so was auskennt. (Wenn das mit der Nachbarin raus kommt, würde ich umziehen)
Ich habe mich an alles gehalten, maulkorb, leine und bin sogar nie in die stadt gegangen, also zentrum. Umgezogen bin ich direkt damals nach dem vorfall also fällt die nachbarin aus, habe sie auch nie wieder danach gesehen. Aber das amt ist trotzdem noch für meinen wohnort zuständig. Morgen telefoniere ich mit einer anwältin für tierrecht, ich lasse mir doch nicht meine hündin, die ich seit sieben jahren habe, einfach so weg nehmen weil die nach vier jahren(!) Darauf kommen das mein hund gefährlich ist und eine gefahr für die Allgemeinheit ist. Ich werde auch zur not wieder vor gericht gehen.. Aber ich habe halt angst, das sie auf einmal vor meiner türe stehen und meinen hund mitnehmen wollen, jetzt ist sie erstmal bei einem Freund ausserhalb meiner Stadt..
Gute Entscheidung mit dem Freund...
Auf jeden Fall VIEL VIEL GLÜCK und kämpfe um deine Hündin!
Das mit dem schmerzensgeld war vor vier jahren, da ja die unschuld meiner hündin bewiesen worden ist, musste ich es nicht zahlen und die anklage wurde fallen gelassen. Der mann der zuständig ist für hunde usw in meiner umgebung hasst meine hündin,ich weiß nicht wieso, hört sich villeicht doof an aber seit dem das vor vier jahren war, lässt er nicht locker und sucht alles das gegen meinen hund spricht. Einen brief von der stadt habe ich bekommen, sie sagten sie würden mir untersagen sie zu halten, nich nicht mal zu besuch dürfte sie sein. In der gemeinde wo ich lebe dürfte sie keinen fuß mehr legen. Der mann der den wesenstest mit meiner hündin gemacht hat, hat mir per telefon gesagt es wäre dreißt das man mir einen drei seitigen brief deswegen schreiben würde. Und in dem brief stand auch das ich keinen einspruch gegen den brief einlegen bräuchte, da es eh nicht bearbeitet werden würde.. Ich weiß langsam nicht mehr weiter, meine nerven sind am ende.. Sie war nie auffällig, bis auf die anklage wegen dem angeblichen biss..