Darf das Kind einfach den Wohnsitz wieder bei den Eltern anmelden?

DieMagierin  24.11.2022, 14:45

Wie konnte sie sich ohne eine Wohnungsgeberbestätigung bei dieser Adresse anmelden?

Justin0507 
Fragesteller
 24.11.2022, 15:03

Edit:

Meine Schwiegermutter meinte man könne einfach zum Amt gehen und sagen wo man jetzt wohnt und die wollen/ brauchen keinen Mietvertrag o.ä.

3 Antworten

Nein, es ist keine Urkundenfälschung, sondern ein Verstoß gegen das Meldegesetz.

Aber wie kann sie sich da überhaupt anmelden? Man benötigt dazu eine Wohungsgeberbestätigung.

Justin0507 
Fragesteller
 24.11.2022, 15:01

Das Amt ist da relativ gechillt denen ist es egal ob mit Oder ohne Bescheid, soweit ich weiß hat Sie ihren alten Perso wo die Straße stand.

Laut ihrer Aussage hat das aber ein Sachbearbeiter gesagt,

Sie könnte das einfach machen was ich aber nicht glaube da dieser sich doch strafbar machen würde oder nicht?

LG und danke für die Hilfe

0

Das einfachste wäre wohl Briefe vom Jobcenter zurück gehen zu lassen, und den Postboten zu informieren das diese Person hier nicht wohnt.

Aber wollen das die Eltern wirklich?

HartzIV wird die Tochter sowieso nicht beziehen können, den für Ihren Unterhalt sind alleine die Eltern verantwortlich.

Zumindest solange sie noch keine Ausbildung hat.

Die Eltern müssen keinen Unterhalt leisten wenn sie nicht in Ausbildung ist, und sich auch nicht darum bemüht eine Ausbildung zu bekommen. HartzIV bekommt sie aber dann trotzdem nicht.

Justin0507 
Fragesteller
 25.11.2022, 06:35

Die Mutter will das nicht und von Seiten des Jugendamtes ist bereits das bekannt und abgeklärt dass sie absolut nichts mehr mit ihr zu tun haben will.

Ich bezweifle dass bei körperlicher sowie seelischer Misshandlung der Mutter diese den Kontakt will.

0

Die Frage: war das damals minderjährige Kind überhaupt je abgemeldet?

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__32.html

Und eine Postadresse sagt noch nichts über die Adresse im Personalausweis. Selbst manche Post von mir wird immer noch in mein Elternhaus zugestellt, ich wohne dort seit über 30 Jahren nicht mehr.

Und da das Mädchen offensichtlich noch keine abgeschlossene Ausbildung hat - ist die Mutter noch unterhaltspflichtig. Mit der Volljährigkeit hat Mutter zwar die Möglichkeit sie rauszuwerfen - bildet aber mW immer noch eine Bedarfsgemeinschaft.

Da hier bestimmt Jugendamt und Familiengericht bereits involviert waren- können diese evtl Auskunft über weitere Möglichkeiten geben.

Alternativ mit Eigeninitiative an die eigene zuständige Sachbearbeiter wenden. Wäre zumindest mein Gedanke.

Justin0507 
Fragesteller
 25.11.2022, 06:38

Kind ist seit es ungefähr 12 ist dauerhaft in diversen Wohngruppen angemeldet sowie Bei sowas wie Gastfamilien oder sowas in der Art.

Jugendamt Versicherte eigentlich, dass mit erreichen des 18. Lebensjahres sie Nichts mehr mit der Tochter zu tun haben sollte.

Das ist das was ich weiß

0
kabbes69  25.11.2022, 08:42
@Justin0507

Ich würde zunächst prüfen, ob Tochter wirklich zu Hause gemeldet ist. Einfache Registerauskunft beantragen, wäre mir die 10€ - /15€ wert .

Wenn ich nicht irre, kann der Wohnungsbesitzer (Eigentümer/Mieter) auch Personen abmelden. - mit unbekanntem Wohnsitz. Vielleicht macht es Sinn, wenn Schwiegermutter dich hier bevollmächtigt.

Nichts mehr zu tun haben sollte - rein bezogen auf das Sorgerecht. Die Volljährige ist nun für ihr Handeln selbst verantwortlich.

Wie zB sich um einen Wohnsitz zu bemühen und evtl Alg2 zu beantragen.

Bedeutet aber nicht, dass man hier bei Belästigung/ Angriff? nicht wieder selbst tätig werden muss.

1