Darf das Gericht mich einfach unschuldig verurteilen ohne jegliche Beweise?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Problem bei gefundenen Geldbetägen ist meist, zu beweisen, das es sich wirklich um das abhanden gekommene handelt. Keiner, aber auch wirklich niemanden, den ich kenne, schreibt sich die Seriennummern der Scheine auf.
Das einzige Indiz was darauf hinweist, das es sich um die verschwundenen 175 Euro handelt, ist der Betrag, und entschuldige, der war leider zu sehr passend. Bei glatten Beträgen oder einzelnen Scheinen hätte das Gericht wohl anders geurteilt. Solange Du die Herkunft des Geldes nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, sprechen die Indizien gegen dich. Das ist mit ein Grund, warum ich meine Geldscheine, die ich mit mir rumtrage ab Größenordnung 50 Euro regelmäßig mit dem Handy fotografiere, Soviele sind das ja nun auch nicht. Ein Taschendieb hätte dann schlechte Karten.

An deiner Stelle würde ich mich nicht wegen der 10 Sozialstunden grämen sondern darüber, dass die 175 € jetzt weg sind.

Das wäre - zumindest, wenn ich mich in die Situation deines Protagonisten versetze - der deutlich schwerere Schlag.

Soziolekt 
Fragesteller
 25.07.2020, 08:14

Eigentlich schon, aber die sind schon seit Oktober weg, deswegen fehlt mir da ein bisschen der Bezug nach der Zeit.

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Da war wohl das Gericht aus irgendwelchen Gründen von Deiner Schuld überzeugt, sonst hätte es Dich nicht verknackt. Aber das hier zu diskutieren ist sinnlos, hast Du das nicht mit Deinem RA besprochen?

Soziolekt 
Fragesteller
 25.07.2020, 07:35

Ich hatte nur eine "Gerichtshilfe" die jedoch warum auch immer nicht wirklich auf meiner Seite stand.

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Wenn es keine Beweise sondern nur Indizien gibt, ist es ein Indizienprozess. Dieser ist erlaubt.

Aus Wikipedia:

"Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die erforderliche Überzeugung vermitteln können."

Mit den Worten von Sherlock Holmes: "Wenn man das Unmögliche ausgeschlossen hat, muss das, was übrig bleibt, die Wahrheit sein, so unwahrscheinlich sie auch klingen mag."

Die Kunst des Gerichtes ist es nun genug Indizien zu finden, dass nur ein höchstwahrscheinliches Szenario übrig bleibt.

Interessant wäre es die Urteilsbegründung zu lesen. Allein durch die Behauptung, dass das Geld in deinem Zimmer gefunden wurde, hat das Gericht sicherlich kein Urteil gefällt...

Soziolekt 
Fragesteller
 25.07.2020, 08:13

Dann müssen ja ganz schön viele Menschen unschuldig verurteilt worden sein. Warum tut da die Politik nichts gegen?

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NoName08154711  25.07.2020, 08:15
@Soziolekt

Weil wir hier nicht in der Türkei sind und bei uns die Gerichte unabhängig sind.

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Callidus89  25.07.2020, 08:50
@Soziolekt

Wie kommst du darauf? Wenn die Indizien gravierende Zweifel zulassen, dann heißt es: "Im Zweifel für den Angeklagten"

Sicher ist der ein oder andere unschuldig verurteilt. Kein System ist perfekt.

Ich würde auch schätzen, dass die Mehrzahl der Prozesse Indizienprozesse sind. In den meisten Fällen gibt es bestimmt keine Beweise, die zweifelsfrei die Schuld belegen. Sollte man dann all diese Täter davon kommen lassen? Ist das gerecht den Opfern gegenüber?

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Soziolekt 
Fragesteller
 26.07.2020, 19:18
@Callidus89

Du hast zu 100% Recht, aber wenn es einen selber trifft, denkt man nochmal anders darüber.

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Also die Indizienlage spricht doch eher gegen dich und mit den 10 Sozialstunden bist du hervorragend weg gekommen.

Es widerspricht schon sehr der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein 14-jähriger, der sein Taschengeld vom Sozialamt bekommt, eine solche Summe "anspart" die exakt dem Betrag entspricht, der der Geschädigten entwendet wurde.

Soziolekt 
Fragesteller
 25.07.2020, 07:53

Das lustige ist ja, dass bevor meine Mitbewohnerin mein Geld gesehen hat, sie nie von abhanden gekommenen Geld gesprochen hat.

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Still  25.07.2020, 07:54
@Soziolekt

Dann versteck deine Beute in Zukunft besser!

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