Darf Abteilungsleiter der Schule iPad ablehnen?

SunnyFlower612  06.07.2023, 13:39

Warum kannst du es nicht hinbringen?

chainch92001 
Fragesteller
 06.07.2023, 13:39

Das hat seine guten Gründe.

Mungukun  06.07.2023, 13:41

Und welche Gründe genau?

chainch92001 
Fragesteller
 06.07.2023, 13:49

Lies die Frage und meine Antwort. Es sollte jetzt klar sein, dass ich das nicht sagen möchte.

EragonArya  06.07.2023, 13:57

Hast du irgendetwas unerwünschtes getan, mit dem iPad, oder auch sonst?

chainch92001 
Fragesteller
 06.07.2023, 14:00

Nein, habe ich nicht

4 Antworten

Da wir die Begründung des Abteilungsleiters nicht kennen, können wir auch nicht sagen, ob seine Entscheidung rechtens ist. Meistens hat man bei der Aushändigung des Gerätes eine Art Nutzungsvertrag unterschrieben. Vielleicht schaust Du da mal hinein. Wenn dort ausschließlich die persönliche Rückgabe vermerkt ist, dann dürfte der Abteilungsleiter darauf bestehen.

Als Außenstehender verstehe ich auch nicht, warum nicht irgendjemand das Gerät abgeben kann, sondern nur der Nutzer. Die Drohung, 300 oder 400 Euro zahlen zu müssen, wenn das Gerät nicht innerhalb einer Frist persönlich abgegeben wird, müsste aber in jedem Fall irgendwo vermerkt sein. Das durfte man im Nachhinein nicht einfach so verlangen. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass dieser Sachverhalt nicht vorher geklärt wurde.

Gruß Matti

natürlich darf er das. was hast du also nicht verstanden. bring es selbst hin und beweg dich


chainch92001 
Fragesteller
 06.07.2023, 13:30

Es geht ja darum, dass das Schul iPad zurück ist. Verstehe nicht, warum er das von mir haben möchte, aber es gibt Gründe, warum ich nicht zur Schule kann.

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atoparty  06.07.2023, 13:30
@chainch92001

es gibt keine gründe warum du nicht in die schule kannst. gib es persönlich ab oder du zahlst die rechnung dafür.

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RobertLiebling  06.07.2023, 13:32
@chainch92001

Wenn du unter 18 bist lass es deine Eltern hinbringen. Die können als gesetzliche Vertreter für dich unterschreiben.

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Kuhlmann26  06.07.2023, 13:55
@atoparty

Was der Abteilungsleiter will, ist völlig egal. Es gilt, was vorher vereinbart wurde. Wenn die schriftliche Vereinbarung über den Verleih von iPads mit dem Willen des Abteilungsleiters übereinstimmt, DANN, und nur dann, ist er im Recht. Wir wissen nicht, ob es so ist.

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Frag den Abteilungsleiter selber warum das sein muss (falls du es noch nicht weißt).

Möglicherweise musst du noch was unterschreiben, was persönlich erfolgen muss.

Immerhin handelt es sich um ein geliehenes technisches Gerät, nicht um einen Kugelschreiber.


chainch92001 
Fragesteller
 06.07.2023, 13:35

Digitale Unterschriften sind genauso gültig. Also kann das kein Grund sein.

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Mungukun  06.07.2023, 13:40
@chainch92001
Digitale Unterschriften sind genauso gültig

Nein zumindest nicht nach dem BGB.

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chainch92001 
Fragesteller
 06.07.2023, 13:48
@Mungukun

die digitale Unterschrift ist prinzipiell genauso rechtsgültig wie die handschriftliche Unterschrift. Das ist seit 2016 in der eIDAS-Verordnung der EU festgelegt.

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RobertLiebling  06.07.2023, 15:26
@chainch92001

Eine eingescannte Unterschrift ist aber keine "digitale Unterschrift" im Sinne dieser Verordnung.

Das muss dann schon eine qualifizierte digitale Signatur sein.

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Ja darf er.


chainch92001 
Fragesteller
 06.07.2023, 13:34

Auf was berufst du dich?

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chainch92001 
Fragesteller
 06.07.2023, 13:38
@Lilykid

Ach und die kennst du? Nenn mal einen genauen Abschnitt.

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atoparty  06.07.2023, 13:46
@chainch92001

tu einfach was dir gesagt wird und hör auf hier rumzutrollen. mach dich in die schule

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chainch92001 
Fragesteller
 06.07.2023, 13:50
@atoparty

Es ist witzig, wie ein 1 Monate alter Gutefrage Nutzer mich als Troll abstempeln möchte.

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