Copyright bei Designmöbeln?

2 Antworten

Ich komme aus dem Möbelbereich und "abkupfern" ist da an der Tagesordnung. So wie ich die Sache sehe, muss man, da bin ich mir aber nicht sicher, fünf oder sechs Dinge an einem Möbelstpck abändern, damit man das, meist geschützte, Möbelstück verändert vermarkten darf. Breite Höhe Tiefe, dass wären schon drei. Nun stellt sich allerdings die Frage, in wie weit dieser Designer aus Israel ein "Geschmackmusterschutz" in Deutschland oder der EU, darum geht es dir ja hauptäschlich, denke ich, angemeldet hat. Du kannst ja mal auf der Seite des Patentamts in München recherchieren, vielleicht findest du dort ja ein ähnliches Stück. Das dauert und ist nicht so ganz einfach. Besser ist es, einen Patentanwalt mit der Recherche und dem Anmelden deines Hockers zu beauftragen. Ich möchte keine Werbung für einen Anwalt machen, aber wenn du mal Patentanwalt Weber-Sauberschwarz, Düsseldorf, googelst, da wirst du, gegen kleines Geld, beraten und die ziehen dann alles das durch, was du anmelden möchtest. Dafür sind aber Maße, Fotos, Zeichnungen und Materialangaben usw. nötig. Habe selber gute Erfahrungen mit dieser Kanzlei gemacht.

Hallo littlebuba,

die Frage ist schwierig zu beantworten – ich würde dir, da du eine Gewinnabsicht hegst, dringend empfehlen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu sprechen.

Das Werk kann sowohl durch Designrechte als auch durch Urheberrechte geschützt sein. Erstere sind in Registern eingetragen (und können recherchiert werden), letztere entstehen automatisch mit der Schaffung des Werkes.

Wie weit du deine Produkte verfremden musst, damit sie die Rechte Dritter nicht verletzen ist eine Einzelfallentscheidung und eine 100% genaue Trennlinie gibt es da selten.