Congstar Ratenzahlung kann nicht vorzeitig beendet werden warum?

3 Antworten

Naja du wirst doch einen Vertrag für die Ratenzahlung abgeschlossen haben. Dort kann durchaus drinstehen, dass Sobdeetilgunfen also z.b. alles auf einmal nicht geht.

davidoff89 
Fragesteller
 29.09.2017, 15:59

Ratenplan

Hiermit bestätigen wir Ihnen für das oben genannte Smartphone folgende Ratenzahlungsvereinbarung:

Monatlicher Einzugsbetrag der Monatlichen Rate: 27,00 EUR

· Der Gesamtbetrag des Smartphones beträgt 757,99 EUR. · Für das Smartphone ist eine einmalige Anzahlung in Höhe von 114,98 EUR im Voraus und sofort fällig. · Der Restbetrag in Höhe von 648,00 EUR ist zahlbar in weiteren 24 Monatsraten à 27,00 EUR. · Die erste Rate ist fällig am 01.12.2016 und endet nach 24 Monaten.

Bitte beachten Sie, dass das gelieferte Smartphone bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum der congstar GmbH bleibt.

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Ingoberta  29.09.2017, 16:01

zahlbar heißt so viel wie "fällig zu zahlen" d.h. es sind die Monatsraten zu zahlen.

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Hey davidoff89

Du finanzierst das iPhone via Ratenkauf und zahlst dafür Zinsen-die Zinsen sind das eigentliche Geschäft+Kundenbindung.

Ist eine vorzeitige Ablöse nicht explizit im Kaufvertrag vereinbart kommst du da nicht raus. 

Banken bieten bei vorzeitiger Ablöse die Möglichkeit einen sog. „Strafzins“ zu akzeptieren-hier muss man durchrechnen. 

Lese den Kaufvertrag. 

davidoff89 
Fragesteller
 29.09.2017, 16:00

Nix Zinsen Kaufbetrag gleich Ratenzahlung

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LouPing  29.09.2017, 16:01
@davidoff89

Hey davidoff89

Trotzdem Kundenbindung=Provision. 

Du kommst da nicht raus. 

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davidoff89 
Fragesteller
 29.09.2017, 16:03
@LouPing

Ich zahl den Gesamtbetrag einfach unter meiner Kundennummer und wenn die weiter abbuchen dannbuche ich zurück die werden sehen richtig unnötig das steht nirgends bei denen

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LouPing  29.09.2017, 16:08
@davidoff89

Hey davidoff89

Lese deinen Kaufvertrag. Der ist für dich verbindlich.

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In einem Vertrag muss die "Sondertilgung", so heißt das was du machen willst, explizit aufgeführt sein. Wenn nicht, dann bist du der Güte des Anbieters ausgeliefert. Wenn er das nicht will, hast du dagegen auch keine rechtliche Handhabe.