Ist es gültig wenn man sein Kind ohne Pfarrer selbst tauft?

21 Antworten

Hallo Jasmin,

kirchenrechtlich betrachtet hängt das von der betreffenden Kirche ab (evangelisch-lutherisch, evangelisch-reformiert, evangelisch-freikirchlich, römisch-katholisch, orthodox...).

Taufe ist grundsätzlich auch die Aufnahme des Getauften in eine bestimmte Gemeinde bzw. Kirche. Darum findet eine Taufe in der Regel auch in einem öffentlichen Gottesdienst statt, und in der Regel hat jede Kirche ihre eigene Taufordnung. So ist meist auch eine bestimmte Taufformel vorgeschrieben ("ich taufe dich auf den Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes"), es wird ein Taufversprechen abgelegt, es gibt Taufpaten usw. Danach wird ein Taufschein ausgestellt, und die Taufe wird dokumentiert.

Die meisten Kirchen, die Kindestaufen durchführen, sehen unter bestimmten Bedingungen eine "Nottaufe" vor, die jeder Christ (und zum Teil sogar jeder Nichtchrist) vornehmen kann und die dann der Kirche nachträglich bekannt zu geben ist. Auch dafür gibt es meist Regularien.

Das geht aber nur, wenn das Kind möglicherweise nicht "ordentlich" getauft werden kann (z.B. bei Lebensgefahr). Ansonsten ist die Durchführung der Taufe meist an ein Amt bzw. eine Berufung gebunden (also der Pastor oder der Priester) und an eine bestimmte Taufordnung (Liturgie, Taufversprechen, Taufpaten usw.).

Deine Freundin sollte nun zu der betreffenden Kirchengemeinde gehen und ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer führen. Der Pfarrer hat je nach Kirche, für die er tätig ist, bestimmte Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen.

Wichtig ist im Grunde, dass die Taufe der betreffenden Kirche bzw. Gemeinde bekannt gemacht wird. Wenn die Kirche die Taufe anerkennt, wird sie ins Taufbuch eingetragen, und das Kind wird Mitglied der Gemeinde. In einer evangelischen Kirche wird dann Kind dann im passenden Alter konfirmiert.

Es ist je nach Kirche möglich, dass die Taufe nicht anerkennt wird. Aber das kann nur der jeweilige Pfarrer sagen.

Ich gehöre zu einer Kirche, die nur Gläubige tauft und als Mitglieder aufnimmt (Baptisten) - in seelsorgerlichen Ausnahmefällen nehmen wir Kindgetaufte als Mitglieder auf, wenn die Kindertaufe "ordentlich" stattgefunden hat (in unserer Gemeinde gilt als Faustregel "Kindertaufe in einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen oder der Vereinigung Evangelischer Freikirchen"). Wir lassen uns also die Taufe (und bei Protestanten die Konfirmation, die zur Taufe gehört) bestätigen.

Grüße

Michael

Jasminzina1 
Fragesteller
 11.12.2015, 20:27

danke für deine ausführliche antwort

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"Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat."

https://www.ekd.de/glauben/taufe.html

Nottaufen sind zwar durchaus gültig, aber die oder der Taufende,  sind meist Hebammen (auf Wunsch der Mutter bzw. Eltern) und die sind verpflichtet es der jeweiligen Kirche bzw. Pfarramt zu melden. Wenn deine Freundin nicht verheiratet ist, bzw. das alleinige Sorgerecht hat, dürfte sie auch keine Probleme bekommen. Einfach mal beim Pfarramt anrufen und nachfragen und denen mitteilen dass diese Angelegenheit vertraulich behandelt wird. Taufschein kann sie dann abholen und landet nicht in der Post.

Jasminzina1 
Fragesteller
 11.12.2015, 11:04

aber hebammen sind auch normale menschen das ist das was ich nicht verstehe dann kann ja jeder andere auch taufen

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Klaraaha  11.12.2015, 11:16
@Jasminzina1

Selbstverständlich kann jeder taufen. Er muß noch nicht mal Christ sein. Die sollten das aber weitermelden, je nachdem wo z.B. die Eltern Mitglied sind, oder der Schwerkranke der getauft werden wollte, Mitglied sein will bzw. wollte, wenn er danach verstarb. Die Taufe gilt eigentlich für alle Konfessionen die an die Trinität glauben. Die erkennen die Taufe gegenseitig an.

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Jasminzina1 
Fragesteller
 11.12.2015, 14:32
@Klaraaha

was bringt den das dem getauften das er eine konfession hat bevor er stirbt?

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Welcher Kirche gehört die Mutter an? Dort wird man sie über den Sinn der Taufe aufklären. 

Ursprünglich erhielt das Kind seinen Vornamen erst an der Taufe. 

Heute steht nur noch das Versprechen von Eltern und Paten im Vordergrund, das Kind im Glauben dieser Kirche zu erziehen. Dazu müssen sie alle dieser Kirche angehören, Ausnahmen ausgenommen. Das Versprechen nimmt der taufende Pfarrer ab.

Grammatikus  01.01.2016, 01:53

Eine Rückmeldung wäre nett.

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Dazu muss man zunächst einmal klären, was die Taufe eigentlich ist. Und da gibt es durchaus verschiedene Ansätze/Herleitungen.

Halten wir es mal mit Petrus:

[Die Taufe] dient nicht dazu, den Körper von Schmutz zu reinigen, sondern sie ist eine Bitte an Gott um ein reines Gewissen aufgrund der Auferstehung Jesu Christi (1.Petrus 3,21)

Nun kann ein kleines Kind natürlich nicht um so etwas abstraktes wie ein reines Gewissen im Namen Jesu bitten. Kinder sind ohnehin, ganz im Geiste des Evangeliums, noch "unverdorben" und rein.

Genau deshalb kann man zum Thema Kindstaufe auch eine zwiespältige Meinung haben: Sie ist gewissermaßen ein "Formfehler". Korrekterweise müsste die Taufe eine Gläubigentaufe sein (prominente Verfechter davon sind z.B. die Baptisten, die die Taufe ja schon im Namen führen), d.h. der Täufling sollte den Taufakt bewusst und aus freien Stücken für sich annehmen. Das setzt ein gewisses Alter und eine geistige Reife zwingend voraus.

Die Kindstaufe ist dennoch gängige Praxis und hat (notwendigerweise) eine etwas andere Zielsetzung im Sinn: Die Eltern/Taufpaten bitten im Grunde stellvertretend für den Täufling um das oben angesprochene reine Gewissen. Quasi zu Erziehungszwecken, d.h. sie bitten darum, dass sie bei der Erziehung (insbesondere der Erziehung zum Glauben) alles richtig im Sinne Christi machen.

Eben weil die Taufe formal vom Täufling (bzw., bei der Kindstaufe, von den Eltern/Paten) angestoßen werden muss, ist der Taufakt (die Sache mit dem Wasser und dem Publikum) als solcher nur schmückendes Beiwerk. Es braucht dafür eigentlich keinen Pfarrer, keinen Gottesdienst, keine bestimmten Wortformeln. Das Tauffest ist somit nur gesellschaftliches/kirchliches Drumrum. Und genau deshalb darf auch problemlos jeder gutmeinende Mensch eine Taufe vornehmen: Weil dabei faktisch gar nichts passiert - es wird nur eine bereits bestehende Idee öffentlich gemacht.

Soviel zur geistlichen Seite, d.h. soweit es Gott und den Glauben betrifft.

Kirchenrechtlich ist eine (kirchliche) Taufe natürlich auch mit dem Eintritt in die Gemeinde verbandelt, d.h. ein Verwaltungsakt. Dafür sind entsprechende Regeln einzuhalten, die die jeweilige Kirche bestimmt. Was das angeht kann diese Taufe ggf. ungültig sein - da müsste deine Freundin sich an den Pfarrer bzw. das zuständige Pfarramt wenden. Kirchenmitglied werden kann das Kind i.d.R. nur, wenn beide Elternteile (bzw. alle Sorgeberechtigten) zustimmen. Das hat nichts mit Glauben zu tun, sondern ist ganz normales Verwaltungsrecht, wie ein Vertragsabschluss. "Heilsnotwendig" ist eine ordentliche Kirchenmitgliedschaft natürlich nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Taufe

In diesem Sinne: Um das Seelenheil von sich und ihrer Tochter braucht deine Freundin nicht besorgt zu sein. Jedenfalls nicht mehr als vorher auch. Der Wille wurde bekräftigt, das alleine zählt schon. Kirchenmitglied ist die Tochter dadurch aber jetzt nicht geworden (wie auch, die Kirche weiß ja von nichts)!

ArchEnema  11.12.2015, 12:18

Ups, das Kind. Das weibliche Geschlecht habe ich mir zusammenfantasiert. ;-)

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