China Reise Minderjährig?
Hallo, ich bin 15 Jahre alt, und würde demnächst mit einem bekannten für ein paar Tage nach Shanghai fliegen, ohne das meine Eltern oder andere Familienmitglieder dabei sind. Seit Dezember kann man ja wieder problemlos und ohne Visum nach China einreisen.
Der bekannte würde natürlich durch ein Formular dann mein Vormund sein, auch gemeindlich beglaubigt etc.
Trotzdem habe ich ein bisschen Angst, dass bei der Einreise nach China aufgrund dessen etwas schiefgeht. Und im Internet findet man dazu auch nichts.
Also falls jemand Ahnung davon hat, bitte schreiben.
Vielen Dank!
3 Antworten
Wenn die Dokumente alle stimmen, sollte nichts schief gehen.
Gerade in Shanghai kommt man mit Englisch weitestgehend sogar ohne Übersetzungs-Apps gut zurecht, da dort vor allem die jüngeren Menschen einigermaßen Englisch können und die Stadt sehr international geprägt ist. Aber allgemein gibt es auch viele Chinesen, die sofort diverse Übersetzungs-Apps bei der Kommunikation verwenden, falls es Probleme gibt.
Je nach Lust und Laune kann es natürlich für dich empfehlenswert sein, vorab auch diverse andete Apps zu installieren.
Mit Wechat und Alipay stimmt zwar auch. Aber für Touristen ist es nicht zwingend erforderlich. Bargeld gibt es ja auch noch 😉
Im Gegensatz zu Deutschland ist China ein Land, in dem elektronische Zahlungen außergewöhnlich weit entwickelt sind. Sie müssen chinesische Apps wie WeChat und AliPay(ZhifuBao) installieren, um Zahlungen vorzunehmen. Lernen Sie, QR-Codes zu scannen, um zu bezahlen oder bestimmte Informationen einzugeben. Natürlich beherrschen junge Leute in großen Städten in der Regel grundlegendes Englisch, und Sie können gute Hilfe erhalten. Gleichzeitig spielen Polizisten in China die Rolle eines Dienstleisters, es gibt ein Sprichwort in China: 'Bei Problemen suchen Sie die Polizei auf.' Bei Schwierigkeiten suchen Sie bitte sofort die Polizei auf!
Erstmal danke !!
jedoch ist meine Frage, ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist dahin zu fliegen mit einem bekannten der kein Familienmitglied ist.
Ich habe keine Informationen zur Einreisepolitik für Minderjährige in Deutschland gefunden, aber ich habe Informationen zu Italien gefunden: 'Wenn ein Minderjähriger allein nach China reist, bitte folgende Unterlagen vorlegen:
- Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern (siehe oben Punkt eins)
- Falls die Eltern nicht zusammen reisen, können beide Elternteile mit einem Identitätsnachweis, der ein Foto und eine Unterschrift enthält, persönlich zum Visazentrum kommen und vor Ort eine Einverständniserklärung unterschreiben.
- Wenn die nicht zusammen reisenden Elternteile nicht persönlich zum Visazentrum kommen können, ist eine von der italienischen Regierung (Präfektur oder Gericht) beglaubigte Original-Einverständniserklärung und deren Kopie erforderlich (gilt für italienische Staatsbürger oder Bürger dritter Länder); oder eine von einem chinesischen Konsulat oder Botschaft im Ausland beglaubigte Original-Einverständniserklärung und deren Kopie (gilt für chinesische Staatsbürger); oder eine von einem Konsulat oder einer Botschaft eines Drittlandes im Ausland beglaubigte Original-Einverständniserklärung und deren Kopie (gilt für Bürger dritter Länder, die Sprache muss Chinesisch, Italienisch oder Englisch sein)
Hinweis: Die Einverständniserklärung muss die Zustimmung zur Beantragung eines chinesischen Visums für ihre Kinder, die Gültigkeitsdauer des Visums und die Anzahl der Einreisen enthalten und jemanden als Vormund des Minderjährigen während der Gültigkeitsdauer des Visums benennen)
- Kopien der Identitätsdokumente beider Elternteile und der bevollmächtigten Person"
https://www.visaforchina.cn/MIL2_ZH/generalinformation/faq/283510.shtml
Deswegen denke ich, dass Sie benötigen: a) eine Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern, b) eine vom deutschen Staat (oder Gericht) zertifizierte Original- und Kopie der Einverständniserklärung (die Einverständniserklärung muss die Beauftragung einer bestimmten Person als Vormund des Minderjährigen während der Gültigkeit des Visums angeben), c) Kopien der Ausweisdokumente beider Elternteile und der beauftragten Person.
ich denke, dass das Sorgerechtsdokument nicht nur von der Gemeine beglaubigt werden muss, sondern vom Land überbeglaubigt und dann noch vom chinesischen Konsulat. Ich würde da vorher mal das Konsulat fragen
Erstmal danke !!
jedoch ist meine Frage, ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist dahin zu fliegen mit einem bekannten der kein Familienmitglied ist.