Casino Gewinn Hartz 4?


02.06.2021, 13:17

Habe das hier gefunden? 100% gehen nicht mehr?

5 Antworten

Wenn der Verdacht besteht das auch vorher schon solche sogenannten sonstigen Einkommen erzielt wurden, können Kontoauszüge auch über einen längeren Zeitraum zur Einsicht gefordert werden.

Da er auf sein Erwerbseinkommen schon Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berücksichtigt bekommt, werden wohl die Gewinne vollständig angerechnet, auch wenn diese gar nicht mehr vorhanden sind.

Dann können Leistungen ggf. auf Basis eines zinslosen Darlehens erbracht werden.

Auch wenn er der Haushaltsvorstand der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ist, dürften Leistungen nicht ganz versagt werden, da es Gott sei Dank keine Sippenhaftung mehr gibt, sollte das Jobcenter dies doch beabsichtigen, dann sollten sie entsprechende Rechtsmittel einlegen.

Er sollte dann zusätzlich zur Rückzahlung bzw. Verrechnung auch noch mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen und das wird dann sicher nochmal zumindest etwas Geld kosten.

Einkommen darf immer nur im Monat des Zuflusses angerechnet werden, bzw. im Folgemonat, wenn für den Monat des Zuflusses schon Leistungen ohne Berücksichtigung des Einkommens erbracht worden.

Wird im Leistungsbezug Einkommen erzielt und würde bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch ganz entfallen, dann ist das anrechenbare Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt auf den Bedarf anzurechnen.

Geht man also einmal von ca. 1300 € verteilt auf diese 3 Monate aus, dann blieben bei 6 Monaten Anrechnung angenommen ca. 220 € pro Monat und das dann mal 3 Monate, dann dürften angenommen max. um die 660 € gekürzt werden und das vorrangig erst einmal auf seinen eigenen Bedarf.


adelina9494 
Fragesteller
 03.06.2021, 09:37

Vielen Dank für die ausführliche Nachricht.

also sehe ich das richtig, wenn das Jobcenter aufrechnet die nächsten 6 Monate und dadurch aber das Geld zum Leben und für die Miete nicht mehr ausreichend ist, dann können die 3 Darlehnensweise Leistungen beantragen zinslos? ( die sie dann aber im Endeffekt wieder zurück zahlen müssen)

die 3 hatten letztes Jahr schon einmal eine Aufrechnung da ging es um 200€ Überzahlung durch den Nebenjob, dies wurde dann aber doch nicht aufgerechnet sondern über das interne Inkasso Unternehmen eingefordert mit denen man dann eine Ratenzahlung vereinbaren konnte.

Ich finde diese ganze Aufrechnerei auch sehr undurchsichtig und kompliziert, verstehe das alles dass das nicht in Ordnung war, aber sollen die doch einfach sagen, so Herr... Sie müssen Betrag XY zurück zahlen, können Sie in Raten oder aufeinmal. Aber diese ganze Aufrechnerei bei der man dann am Ende nochmal ein Dahrlehn zur Sicherung des Lebensunterhaltes aufnehmen soll finde ich totalen Quatsch... sry war halt auch noch nie Alg Bezieher

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isomatte  03.06.2021, 12:05
@adelina9494

Eine Anrechnung dürfte eigentlich nur bei Ihm erfolgen, da es wie gesagt keine Sippenhaftung mehr gibt, nur evtl. übersteigendes anrechenbares Einkommen dürfte dann auf den Bedarf der restlichen BG - verteilt werden.

Dann müsste ggf. nur er ein zinsloses Darlehen beantragen.

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adelina9494 
Fragesteller
 03.06.2021, 19:30
@isomatte

Ja so in etwa konnte ich das auch recherchieren. Ich meine das Kind ist das letzte was etwas dafür kann genauso die Frau. Sollen die seinen regelsatz einbehalten. Aber wichtig ist mir nur dass die drei nicht auf der Straße sitzen oder kein Geld mehr für essen haben.

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isomatte  04.06.2021, 07:05
@adelina9494

Selbst wenn er eine Sanktion bekommen würde, würde diese nur ihn betreffen und max. bei 30 % seines maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt betragen.

Auch wenn es theoretisch möglich wäre ( was nicht mehr der Fall ist ) dass man eine 100 % Sanktion über 3 Monate bekommen würde, wäre hier auch nur sein Regelbedarf betroffen, da die anderen Mitglieder seiner BG - mit seiner Sanktion nicht bestraft werden dürfen.

Dann würde sich der Bedarf für die Wohnkosten der anderen Mitglieder der BG - über den Zeitraum der Sanktion erhöhen, also auch die volle Miete weiterhin gezahlt werden müssen.

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Eingänge sind auf diesen Auszügen 100€ Mal 500€ mal 200€ verteilt auf 3 Monate insgesamt ca. 4000€

Nett. Die ersten 100 € wären noch im Rahmen. Aber alles über 101 €, da wird es Problematisch. Um es kurz zu machen: Dein Freund wird ca. 3.120 € zurückzahlen dürfen. Glückwunsch dazu.

Grund: Das JC hat ca. so viel zuviel gezahlt, da er Einkommen hatte, was er verschwiegen hat & hätte angerechnet werden müssen.

Er ist der Vertreter der BG und bekommt 320€ Satz seine Frau 330€ und die Miete wird bezahlt, die beiden haben noch Minijobs allerdings nur kleine die minimal angerechnet werden

Das hätte er sich alles früher überlegen müssen.
Hier wurde Betrug begangen (Erschleichen von Leistungen) und die Konsequenz, Kind hin oder her, muss die gesamte Bedarfsgemeinschaft nun ertragen.
Natürlich ist es sehr bedauerlich dass ein Kind darin involviert ist, aber er hatte ja genug Geld vom Staat um seine Spielsucht zu finanzieren & eine Rücksicht auf Frau & Kind zu nehmen. Warum sollte das JC das ebenfalls?

Wenn er ganz viel Pech hat, fordert das JC das zurück.
Wenn er ganz viel Pech hat, fordert das JC das nicht zurück, sondern wird Geld für mind. 3 Monate ganz oder Teilweise streichen & noch dazu in Raten den offenen Rückstand vom Regelsatz abziehen. Mind. 10%.

So oder so, bekommen sie das Geld wieder.

frage 2, können die noch weiter bohren also sprich Auszüge vom letzten Jahr fordern?

Da die Frage schon darauf hindeutet, unabhängig von meiner Antwort, dass noch mehr Einkommen erzielt wurde was nicht angegeben wurde, lautet die Antwort: JA ! im Verdachtsfall kann das JC dieses durchaus verlangen. Kommt man der Aufforderung nicht nach, erhält man eine Sanktion oder gänzliche Einstellung der Leistung (100% Sanktion) aufgrund mangelnder Mitwirkungspflicht.

Das bedeutet: Keine Krankenkasse, keine Miete, Keine Regelleistung.

Das Märchen dass es keine 100% Sanktionen mehr gibt, ist damit ebenfalls vom Tisch, da das ganze nun über die Umgehung "Aufforderung zur Mitwirkung" geht.

Grundsätzlich dürfen die da nichts machen schließlich ist es legal was er da macht. Jeder hat mal Glück. Anders wär es wenn er mit dem Geld nicht klarkommt und mehr verlangt so können die ihm vorwerfen das er zockt und mehr Geld somit gestrichen ist


HGMN91  02.06.2021, 13:06

Klar dürfen die was machen - den Antrag ablehnen.
Das zählt als Einkommen. Die 4000€ werden angerechnet, da gibt es erst gar nichts.

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Cikoo601  02.06.2021, 13:08
@HGMN91

Bin da nicht so fit war nie Hartz 4 Empfänger aber wenn es so ist ist es echt eine Frechheit

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adelina9494 
Fragesteller
 02.06.2021, 13:08
@HGMN91

Das is auch das was ich überall lese. Nur die beiden haben ein kleines Kind und eine Miete zu zahlen. Kann das Jobcenter obwohl die sehen das Geld ist wieder verspielt worden die Leistungen komplett streichen?

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HGMN91  02.06.2021, 13:08
@Cikoo601

Nö ist es nicht. Ist genau richtig.
Nicht arbeiten gehen, 4000€ verballern für die Spielsucht und dann Geld vom Staat kassieren? Sicherlich...

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HGMN91  02.06.2021, 13:10
@adelina9494

Ja, können und werden Sie. Aha, Kind und Miete, aber im Casino alles verzocken?
Hoffentlich ist die Frau etwas schlauer und wirft den Verantwortungslosen Depp auf die Straße. Therapie hilft...

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Cikoo601  02.06.2021, 13:11
@HGMN91

Also ich würde es ihm gönnen. Bin selber dagegen nicht arbeiten gehen dann Geld kassieren ok aber wenn er halt Glück hatte und klarkommt mit dem Geld sehe ich kein Grund den Antrag abzulehnen. Staat denkt da aber leider ganz anders da geb ich dir recht

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adelina9494 
Fragesteller
 02.06.2021, 13:12
@HGMN91

Das es ne doofe aktion war steht ja außer frage, mir geht es halt um das rechtliche. Mir wurde hier im Forum gesagt wird mit 10 oder 30% angerechnet

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Cikoo601  02.06.2021, 13:13
@adelina9494

die können den monatlichen Beitrag wahrscheinlich reduzieren aber komplett abstreichen kann ich mir nicht vorstellen.

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HGMN91  02.06.2021, 13:14
@adelina9494

Wovon träumt ein Hartz-IV-Empfänger? Natürlich von einem großen Gewinn im Lotto oder im Casino! Ein Kölner Hartz-IV-Empfänger konnte insgesamt 78.000 Euro in Online Casinos abräumen und muss nun trotzdem mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Allerdings wird vor Gericht derzeit nicht verhandelt, ob die Gewinne korrekt zustande gekommen sind. Vielmehr geht das Jobcenter davon aus, dass ein Leistungsbetrug stattgefunden hat.
Denn in Deutschland gilt: Wer Geld vom Staat erhält, oder beantragt und nicht alles angibt, dazu zählen auch Casino Gewinne, begeht Sozialbetrug (Erschleichung von Leistungen) und muss mit meiner Strafanzeige rechnen.

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Ziemlich sicher wird das sogar in voller Höhe als Einkunft angerechnet. Es gibt vielleicht keine Rückforderung, aber eine Kürzung. Eventuell ist es schlauer, dies vorsorglich dem Amt zu melden, als es bei einem Test auffliegen zu lassen.

Wird alles angerechnet als Einkommen.

Wer Geld zum zocken hat, braucht kein Geld vom Staat.