Sozialamt?

4 Antworten

dein Geld wird zum Teil bei deiner Mutter mit angerechnet (wenn ihr im gemeinsamen Haushalt lebt) und sie bekommt weniger Geld.


emixyz3 
Fragesteller
 14.10.2020, 17:33

Aber meine Auszüge wollen sie dann nicht sehen?

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meine Mutter ist beim Sozialamt.

Nicht nur Deine Mutter - sondern auch für Dich wird Geld gezahlt.

Weil ich privat meine alten Klamotten verkaufe und bei mir viel Geld im Umlauf ist

Wie kann man mit dem Verkauf gebrauchter alter Klamotten als Kind einer BG viel Geld im Umlauf haben?

Verdienst Du auf andere Weise zusätzlich Geld, so ist dies in jedem Fall zu melden.

Klipp und klar das Sozialamt / JC hat sehr viele Möglichkeiten Kontenüberblick zu erlangen.

Kontoauszüge der letzten 3 Monate usw. sind im Regelfall erst bei einem WBA - ( Weiterbewilligungsantrag ) notwendig, deine Mutter müsste dann in diesem auch dein Konto angeben und entsprechende Nachweise erbringen.

Wenn du deine eigenen und nur deine eigenen Sachen verkaufst ( gehe davon aus das die Erlaubnis der Eltern vorliegt ), dann handelt es sich im Normalfall nur um eine Vermögensumwandlung und darf nicht als Einkommen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet werden, also auf die Leistungen die deine Mutter für dich bekommt.

Du dürftest dann min. soviel umwandeln oder ansparen und einzahlen, bis du dein dir zustehende ALG - 2 Schonvermögensgrenze erreicht hast, die liegt derzeit bei unter 21 jährigen Kindern bei 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = gesamt 3850 €.

Nur wenn du durch den Verkauf oder angespartes und eingezahltes Geld einen Gewinn oder Zinsen erzielen würdest, wäre das dann anrechenbares Einkommen und würde entsprechend der Vorschriften des SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet.