Sozialamt?
Hallo ich bin 15 Jahre alt und meine Mutter ist beim Sozialamt. Bald sind drei Monate vorbei und meine Mutter muss ihre Kontoauszüge vorzeigen ( von den letzten 3 Monaten ). Sowie hat jedoch nicht angegeben das ich ein Konto habe. Weil ich privat meine alten Klamotten verkaufe und bei mir viel Geld im Umlauf ist, das ich dann auch selber für mich ausgebe und meine Mutter hat damit nichts zu tuhn. Weiß jemand ob wenn der Sozialamt das herausfindtet das ich ein Sparkassen Konto habe, ob sie auch jetzt wie bei meiner Mutter die letzten 3 Monatigen Auszüge sehen wollen oder was wird passieren? Liebe grüße
4 Antworten
Wenn deine Mutter Sozialhilfe bekommt, ist dies für alle Personen die im Haushalt leben, also auch für dich.
Und somit musst auch du deine Einkünfte nachweisen und deine Kontoauszüge vorlegen.
Tust du es nicht, kann das Sozialamt gegen dich und eine Familie ermitteln, wegen Betrug.
dein Geld wird zum Teil bei deiner Mutter mit angerechnet (wenn ihr im gemeinsamen Haushalt lebt) und sie bekommt weniger Geld.
meine Mutter ist beim Sozialamt.
Nicht nur Deine Mutter - sondern auch für Dich wird Geld gezahlt.
Weil ich privat meine alten Klamotten verkaufe und bei mir viel Geld im Umlauf ist
Wie kann man mit dem Verkauf gebrauchter alter Klamotten als Kind einer BG viel Geld im Umlauf haben?
Verdienst Du auf andere Weise zusätzlich Geld, so ist dies in jedem Fall zu melden.
Klipp und klar das Sozialamt / JC hat sehr viele Möglichkeiten Kontenüberblick zu erlangen.
Kontoauszüge der letzten 3 Monate usw. sind im Regelfall erst bei einem WBA - ( Weiterbewilligungsantrag ) notwendig, deine Mutter müsste dann in diesem auch dein Konto angeben und entsprechende Nachweise erbringen.
Wenn du deine eigenen und nur deine eigenen Sachen verkaufst ( gehe davon aus das die Erlaubnis der Eltern vorliegt ), dann handelt es sich im Normalfall nur um eine Vermögensumwandlung und darf nicht als Einkommen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet werden, also auf die Leistungen die deine Mutter für dich bekommt.
Du dürftest dann min. soviel umwandeln oder ansparen und einzahlen, bis du dein dir zustehende ALG - 2 Schonvermögensgrenze erreicht hast, die liegt derzeit bei unter 21 jährigen Kindern bei 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = gesamt 3850 €.
Nur wenn du durch den Verkauf oder angespartes und eingezahltes Geld einen Gewinn oder Zinsen erzielen würdest, wäre das dann anrechenbares Einkommen und würde entsprechend der Vorschriften des SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet.
Aber meine Auszüge wollen sie dann nicht sehen?