Bundeswehr trotz ADHS und ROT-GRÜN-Schwäche?
Hallo, ich bin dieses Jahr 18 geworden und mache mein Abi voraussichtlich mit 2,3-2,4 und will eine Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr einschlagen. Ich wollte fragen ob dies mit diagnostiziertem ADHS und relativ deutlicher Rot Grün Schwäche überhaupt möglich ist und ob vielleicht auch Zoll möglich wäre.
LG
3 Antworten
Da hilft einfach nur die pauschale Antwort, die am Ende immer richtig ist: Hingehen und nachfragen.
Ich könnte mir vorstellen, dass du es beim Bund mit Rot Grün Schwäche UND ADHS schwer haben könntest. Letztlich ist das aber alles immer eine Einzelfallbetrachtung. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass ADHS kein Ausschlussgrund per se ist, aber je nach Schwere deiner Krankheit und ob und wie du sie behandeln lässt, würde ich mir selber die Frage stellen, ob das überhaupt etwas für dich ist.
Für den Zoll wird das wohl genauso gelten.
Nachsichtgeräte haben grünes Licht, wenn du die Kontraste nicht unterscheiden kannst, wird es schwierig in einer Kampfeinheit. ADHS ist kein Anschlusskriterium, es kommt darauf an, wir es dich im Alltag einschränkt.
Rot-Grün-Schwäche sollte kein Problem sein. Und wegen ADHS:
Bewerberinnen und Bewerber für einen soldatischen Dienst in der Bundeswehr werden zur Feststellung der charakterlichen, geistigen und körperlichen Eignung einem Assessment unterzogen, zu dem auch die wehrmedizinische Begutachtung gehört. Seit dem 01.07.2018 gelten für die wehrmedizinische Begutachtung neue Vorgaben, die mit der Zentralvorschrift A1-831-0/4000 herausgegeben wurden. Die Umsetzung im Bereich der Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr erfolgte zum 03.12.2018. Die Zentrale Dienstvorschrift 46/1 ist nicht mehr gültig.
Für die Bewertung eines ADHS gilt nun: ADHS (auch therapiert) kann bei guter psychosozialer Integration zum Begutachtungsergebnis "dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen" führen. Es bedarf jedoch aufgrund der Komplexität dieser Gesundheitsstörung grundsätzlich einer Einzelfallbetrachtung, wobei auch der bisherige Krankheitsverlauf berücksichtigt werden muss. Die Anpassungs-, Leistungs- und Gemeinschaftsfähigkeit darf nur unwesentlich beeinträchtigt sein. Gegebenenfalls ist eine aktuelle wehrpsychiatrische Zusatzbegutachtung erforderlich.
Wenn ich eine Glaskugel hätte, würde ich dir die Frage direkt beantworten, und mich dann dafür bezahlen lassen. Da ich aber keine habe, kann ich nur noch mal auf den Text verweisen .... das entscheidet dann der Arzt.
Kann man mit Einschränkung trotzdem noch Offizier werden