Bullterrier in Bayern halten?

5 Antworten

Wir haben selbst einen Bullterrier und Wohnen auch in Bayern (Gemeinde Burgthann) - ist aber von Gemeinde zu Gemeinde verschieden(!), teilweise sogar verboten

Unser Bulli ist ein total lieber und verspielter Familienhund.
Natürlich sollte man Erfahrung mit solchen Hunden haben.
Mein Vater hatte seinen ersten Bullterrier mit 17 Jahren - ich jetzt sozusagen auch :D

Seine Schwester hat diese Rasse gezüchtet, deswegen hatte er so viel mit Bullterriern zu tun und sich in Seren ausgeglichenen und liebenswerten Charakter verliebt ^.^

Unser Bullterrier Milo ist mittlerweile knapp 2 Jahre alt. Wir hatten ihn damals mit 2 Monaten von einer sehr guten Bullterrier-Züchterin geholt (unsere Züchterin ist Stephanie Frey :) Google mal nach Kesselbullies ;))

Wir zahlen die normale Hundesteuer, da er - wie jeder Listenhund - einen Wesenstest machen musste und als Nicht-Kampfhund eingestuft wurde.
In seinem Bericht steht, dass das Restrisiko an Aggression bei ihm wesentlich geringer ist als bei "normalen" Nichtlistenhunden

Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter
Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese
Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter
ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von
einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die
unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein
sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten
und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit
Auflagen verbunden werden.

https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11022

Hunde der Kategorie II (Alano, American Bulldog,
Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de
Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler)
gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch
Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine
gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall
wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' erteilt.

Bei Hunden der Kategorie I (Pitbull, auch American
Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American
Staffordshire Terrier, Tosa-Inu, sowie allen Kreuzungen dieser Rassen
untereinander oder mit anderen Hunden) ist eine Genehmigung zum Halten
erforderlich.

http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/6555183803

..in bayrisch - Congo kommste ins Zuchthaus,wenn du so einen Hund besitzt 😆👍Ziehe ins angrenzende Thüringen und erspare Dir diese A...aufgänge der bayrischen Behörden und die überwiegende Ablehnung der einheimischen Bevölkerung.

Ich selbst weis nicht ob es die Liste noch gibt aber wenn, dann denk ich das der Bullterrier zu den Listenhunden gehört, genauso wie der Pitbull,american Staffordshire unsw.

hatte mir schon länger überlegt einen Bullterrier zu Kaufen

vergiss es! 

weder Züchter noch Tierheim würde einem minderjährigen Mädchen einen solchen Hund verkaufen. 

in Bayern ist der Bullterrier als Kathegorie2 Hund aufgeführt und darf von Personen unter 18 Jahren auch gar nicht gehalten werden. Die Halteerlaubnis erfordert u. a. die Volljährigkeit!

hier sind die Bestimmungen nachzulesen:

http://magazin.deine-tierwelt.de/hundeverordnung-in-bayern/

Tututututu 
Fragesteller
 29.08.2016, 20:33

Ja ich und meine Schwester würden ihn kaufen wollte nur net die ganze Zeit ich und meine Schwester schreiben ^^

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