Bürgerlicher heiratet Prinzessin. Ist er dann ein Prinz?

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Es gibt kein Prinzen mehr in Deutschland. Der frühere Adelstitel ist nur noch Teil des Namens


Nach einer Rechtsbereinigung in den 1960er Jahren ist nur Artikel 109
Abs. 3 Satz 2 WRV („Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens
und dürfen nicht mehr verliehen werden“) einfachgesetzlich noch in Kraft

Bei eine Heirat kann man den Familiennamen aber wählen. Den des Mannes oder den der Frau. Heiratet eine Mann einen Prinzessin von Preußen etwa, können sie sich nenne ... von Preußen als Nachnamen. Beide

Wenn er es erst später rausfindet, bekommt er keinen tollen Namen. :p
Man möge sich schon tunlichst bei der Hochzeit dafür entscheiden, was man denn als Namen haben mag und wenn die Angebetete nicht ihren Namen teilen mag, dann wars das.  

Hier wurde schon der Ehemann von Kronprinzessin Victoria von Schweden gennant. Der Herr heißt nun tatsächlich Bernadotte mit Nachnamen und ist Herzog von Västergötland. Beides verdankt er allein seiner Ehefrau: er ist nicht Herzog aus eigenem Recht.

Anders der verstorbene Antony Armstrong-Jones; er heiratetete Prinzessin Margarit, die Schwester der Queen. Damit die Sis nicht einen Bürgerlichen an der Backe hatte, bekam er von der lieben Schwägerin den Titel eines Earl of Snowdon angeheftet und war somit in eigenem Recht Adeliger. 

Er kann dazu ernannt werden - siehe Schweden: Victoria.

man ist dann Prinzgemahl.

Angeheiratete die werden in entsrechenden Kreisen nicht als Adelig betrachtet.

man kann natürlich den Nachnahmen der Frau annehmen. Der Adel ist nur noch ein name in Deutschland, hat  keinerlei rechtliche Relevanz.