Bürgergeld und Erste Wohnug beantragen?
Servus,
Ich bin 18 Jahre alt und lebe aktuell noch bei meinen Eltern.
Jedoch sind meine Eltern mit meinem Lebensstil aufgrund von Gym und dementsprechenden Mengen an Essen die ich verbrauche und meinen Zukunftswünschen nicht einverstanden und möchten mich nicht weiterhin unterstützen. Darunter fallen auch mehrere Sticheleien und tägliches Herabsetzen
Darum möchte ich Bürgergeld beantragen und eine eigene Wohnung, da so das Zusammenwohnen mit meinen Eltern nicht weiterhin möglich
Ich wollte jetzt dazu wissen wie es funktionieren würde gleichzeitig Bürgergeld und eine Wohnung zu beantragen, wie genau kommuniziert man das mit dem Amt, da ich ja kein Bürgergeld bekommen würde wenn ich noch bei meinen Eltern wohne, aber das Bürgergeld brauche um die Wohnung einzureichen damit sie angenommen wird.
Wenn jemand Erfahrung hat, bitte gerne mir mitteilen wie das abläuft
6 Antworten
Wie sehen deine Zukunftswünsche denn konkret aus? Warum genau wollen deine Eltern dich nicht weiter unterstützen? Oder liegt es daran, das deine Wünsche ein hohes Startkapital benötigen, welches deine Eltern nicht finanzieren möchten/können?
Kannst du mit deinen gesteckten Zielen Geld verdienen?
Auch wenn im Gesetz der Begriff "Unzumutbarkeit" vorkommt, entscheiden im Einzelfall trotzdem die Ämter/Gerichte ob deine Situation unzumutbar ist oder nicht.
Grundlegend sind erstmal deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig bis du entweder deine 1. Ausbildung abgeschlossen hast (oder auch abgebrochen) oder bist du ein bestimmtes Alter erreicht hast (meines Wissens liegt das bei 25).
Kannst du deine Zukunftswünsche evtl. durch Arbeit selbst finanzieren?
Am besten du machst einen Termin beim Amt und lässt dich dort mal beraten, was möglich ist und was nicht.
Das wird nicht funktionieren.
Welches Gesetz soll so was besagen und wie kommst du auf die Idee, dass das unzumutbar ist, nur weil du Bock hast auszuziehen, weil ihr euch auf den Zeiger geht?
Ich verstehe deine Sensibilität auf diese Thematik, aber deine Begründung wird objektiv nicht akzeptiert werden.
§ 22 Abs. 5 SGB II, das Bürgergeld-Gesetz bestimmt das, und unter schwerwiegenden Gründen (Unzumutbarkeit) fällt fortgesetzte Gängelei und Herabsetzung. Die Gesetze und Lebenslage in Deutschland hat sich sehr verändert über die Jahre
Was du beschreibst sind keine schwerwiegenden Gründe sondern einfach der normale Wunsch jedes jungen Menschen, von den Eltern wegzuziehen.
Deine Eltern sind außerdem trotzdem für deinen Unterhalt zuständig, fertig.
Deine Eltern beziehen kein Bürgergeld. Das heisst sie wären weiterhin unterhaltspflichtig, auch wenn das o.g. zutrifft.
Doch tatsächlich schon, als schwerwiegender Grund zählt unteranderem Gängelei also Sticheleien und Herabsetzung und die muss ich mir täglich anhören was ziemlich auf die Psyche geht und die wollen mich nunmal jetzt los haben weswegen ich nicht von heute auf Morgen eine Arbeit finde die mir direkt die Wohnung bezahlt. Ihr müsst mal eure Frustration gegenüber dem Deutschen Staat und der Möglichkeit des Bürgergelds etwas bändigen, denn was ich machen möchte ist eine Notmaßnahme und kein Wunsch. Lass den Frust bei Leuten aus die nur nach Deutschland kommen um davon gebrauch zu machen
Das Gesetz sagt was anderes, wenn das weiterleben mit den Eltern unzumutbar ist, ist es möglich eine eigene Wohnung zu beantragen.
Das sagt es sicherlich nicht, da man eine Wohnung nicht "beanrragen" kann.
Im Übrigen frage ich mich hier, wer das Zusammenleben mit den Eltern "unzumutbar" macht. Das müssen nicht zwingend die Eltern sein :)
Ich habe keinen Frust, ich versuche dir zu erklären dass du beim Staat keine Wohnung "beantragen" und erhalten kannst. Dafür sind deine Eltern zuständig und sobald deine Ausbildung fertig ist dann du - niemand sonst.
Was du hier in deiner Frage schilderst, hat nichts mit Unzumutbarkeit zu tun.
Eine Wohnung beantragt man nicht, sondern mietet man, und Auszüge aus dem Elternhaus unterstützt das Jobcenter nur in Härtefällen.
Ein solcher liegt hier meiner Meinung nach jedoch nicht vor.
wie genau kommuniziert man das mit dem Amt
Genauso wie hier, nur u.U. papierschriftlich.
Wende Dich an das zuständige Jugendamt und Jobcenter.
Ich fürchte, Du mußt lernen, Dich an anderen zun richten :)
Solange dich deine Eltern akzeptieren und dich bei sich wohnen lassen ist das nicht möglich. Falls das Verhältnis zu deinen normal ist und sie dir helfen steht dir kein Bürgergeld zu. Erst ab 24 ist das so (glaub ich, maybe auch 25). Bei mir war es eine Ausnahme, aber ab 25 oder 24 ist das herantasten an das Bürgergeld nicht so einfach. Da muss das Verhältnis zu deinen Eltern schon schwer gestört sein oder überhaupt nicht nachweisbar sein. Falls es überhaupt nicht nachweisbar ist, darf es "überhaupt nicht mehr vorhanden sein" (also Kontaktdaten zu Eltern überhaupt nicht mehr bekannt durch Streit etc. und das muss auch erstmal nachgewiesen werden können). Mit allem anderen kann ich nicht helfen, weil ich seit 16 Jahren keinen Kontakt mehr zur Familie hab (bin 32 jetzt, also mein halbes Leben).
Gar nicht. Der Staat wird dich nicht versorgen, nur weil deine Eltern keine Lust mehr dazu haben. Die sind bis zum Abschluss deiner Ausbildung dazu verpflichtet.
Wenn du eine eigene Wohnung möchtest, dann geht das entweder indem deine Eltern dir das finanzieren oder du selbst. Willkommen im echten Leben!
Das Gesetz sagt was anderes, wenn das weiterleben mit den Eltern unzumutbar ist, ist es möglich eine eigene Wohnung zu beantragen. Das ist eine ernstgemeinte Frage die Objektiv beantwortet werden soll und nicht mit eurem Hass auf Bürgergeldempfänger.