Bürgergeld wenn BAB nicht ausreicht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie bekommt ganz sicher nicht über 1000 Euro vom Jobcenter gezahlt !

Wenn sie auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern keinen BAB - Anspruch hat, dann wären die Eltern zum Unterhalt verpflichtet und das was sie dann vom Jobcenter als Aufstockung bekommt, wird sich das Jobcenter zumindest teilweise je nach Leistungsfähigkeit bei den Eltern zurück holen.

Kannst Du deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, kann natürlich ein Anspruch auf Aufstockung vom Jobcenter bestehen.

Das Jobcenter wird aber ganz sicher die Leistungsfähigkeit der Eltern überprüfen und ggf.entsprechende Rückzahlung von ihnen fordern.

Was hast Du denn an Brutto und Nettovergütung, was musst Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und bekommst Du unter 25 Jahren das Kindergeld von derzeit 250 Euro, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst ?

Denn deine Nettovergütung, Kindergeld und BAB - werden entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Der liegt derzeit dann bei min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

aaaaask 
Fragesteller
 11.04.2024, 11:19

Ich verdienen 760 netto und bekomme sonst nichts auch kein Kindergeld mehr.

Meine warmmiete beträgt 530€ mit Strom und WLAN 600€

Meine Eltern sind Rentner und pflegebedürftig. Da kann auf jeden Fall nichts mehr angerechnet werden.

Also mit diesen Angaben wurden mir 77€ BAB genehmigt.

Könnte ich denn auf irgendwas anderes Anspruch nehmen?

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isomatte  11.04.2024, 12:27
@aaaaask

Wenn Du noch keine 25 bist, besteht Anspruch auf Kindergeld, müssen die Eltern beantragen.

Normaler Haushaltsstrom und was Du sonst noch zu zahlen hast, was nichts mit deiner Warmmiete von 530 Euro zu tun hat interessiert nicht.

Ob deine Eltern leistungsfähig sind, muss aus deinem BAB - Bewilligungsbescheid ersichtlich sein.

Mit dieser Nettovergütung, dem geringen BAB - und deiner Warmmiete von 530 Euro sollte aber noch ein Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter bestehen.

Selbst wenn Anspruch auf Kindergeld bestehen sollte.

Etwas anderes käme nicht in Betracht, außer ggf.etwas Unterhalt von den Eltern, aber das sollte wie erklärt aus deinem Bescheid zu entnehmen sein.

Würde noch Anspruch auf Kindergeld bestehen, würde das voll auf deinen theoretischen Unterhaltsanspruch von derzeit 930 Euro angerechnet.

Deine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Also von den 760 Euro Nettovergütung blieben dann max.um die 660 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Bestünde Anspruch auf Kindergeld, käme man auf um die 910 Euro anrechenbares Einkommen.

Dann müssten die Eltern bei Leistungsfähigkeit im Regelfall nur noch um die 20 Euro an Unterhalt an dich zahlen.

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aaaaask 
Fragesteller
 11.04.2024, 14:27
@isomatte

Danke fürs zusammenrechnen! Ich setz mich dann nochmal mit dem Sachbearbeiter zusammen

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isomatte  12.04.2024, 09:47

Danke dir für deinen Stern !

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Bürgergeld wird nur bis zur Höhe des gesetzlichen Bedarfs gezahlt bzw. aufgestockt.

BAB hat jedoch Vorrang vor Bürgergeld und kannst ggf. mit Bürgergeld aufstocken.

https://www.buerger-geld.org/rechner/

Die "über 1000€ im Monat" der Klassenkameradin sind nur dann realistisch, wenn sie keine Ausbildungsvergütung erhält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
isomatte  11.04.2024, 15:51

Sie macht eine betriebliche Erstausbildung, da muss es auch eine entsprechende Vergütung geben und BAB - bekommt sie laut Aussage deshalb nicht, weil die Eltern ein zu hohes Einkommen haben.

Dann wären die Eltern vorrangig zum Unterhalt verpflichtet, bevor es dann vom Jobcenter Geld gibt, wenn dann nur als Vorleistung und sie holen es sich zumindest teilweise von den Eltern zurück.

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