Buchung Garage?

1 Antwort

Reden wir hier von Handels- oder Steuerrecht?
Im §255 (2) HGB steht unter anderdem folgendes:

(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist

Somit hat man hier also:
- Material: 2.000,-€
- Lohn: 2.500,-€ (Siehe unten)
- Afa: 100,-€

(2) Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden.

Das Zauberwort hier heißt "dürfen", das bedeutet man hat ein Wahlrecht, ob man diese Kosten ansetzt oder nicht.
Somit komme ich auf Herstellungskosten von 4.600,-€ die handelsrechtlich Bilanziert werden müssen.

Steuerrechtlich stehe in den R6.3 EStR folgendes:

In die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes sind auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten (Absatz 2), der angemessenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, der angemessenen Aufwendun- gen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale "Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung (Absatz 3)" sowie der Wertverzehr von Anlagevermögen, soweit er durch die Herstellung des Wirtschaftsgutes veranlasst ist (Absatz 4[1]), einzubeziehen.

Somit wären steuerrechtlich alle Kosten zu berücksichtigen.