Brustverkleinerung oder beidseitige Mastektomie (Transgender, nicht binär, pre-T)?

1 Antwort

also wenn du eine medizinische indikation vorlegst (siehe schreiben vom psychologen weil brust und leidensdruck etc.) (welches meist von irgendwelchen richtlinien ausgeht wie s3 richtlinie die bei mir die indikation für die GaOP ausmachte [denke das es sowas auch für dich als person dahingehend gibt bzg. FtM]))

dazu dann noch das indikationsschreiben als Trans sollte dem antrag nichts entgegenstehen.

am besten n kostenvoranschlag mit dazugeben da die kasse (maßnahmen zahlen muss aber eben nicht die 5* maßnahme)

salamon58 
Fragesteller
 27.05.2022, 13:37

Kann ich einfach das Gutachten der VÄ/PÄ vorlegen? Darin wurden ja die Fragen "Empfindet sich die betroffene Person aufgrund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht als zugehörig?", "Steht die antragstellende Person seit mindestens drei Jahren unter ihrem Zwang, ihren Vorstellungen nach entsprechend zu leben?" und "Wird sich dieses Zugehörigkeitsempfinden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern?" beantwortet.. Und was genau ist ein Indikationsschreiben als Trans? Kenne nur Indikationen für OPs und Hormontherapie?

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KarlKlammer  27.05.2022, 14:02
@salamon58

Du kannst Gutachten der VÄ/PÄ vorlegen. Die entsprechen aber keinen diagnostischen Standards und werden nicht zu einer Bewilligung deines Antrags führen. Die Vorlage dieser Gutachten macht nur Sinn, wenn du sie zusätzlich zu einer psychotherapeutischen Diagnose und Indikation einreichst. Indikation meint hier, dass der Therapeut erklärt, dass eine entsprechende Behandlung für dich heilende, lindernde und/oder eine Verschlimmerung von Beschwerden verhütende Wirkung hätte.

Generell wird die KK das an den Medizinischen Dienst (MDK) abgeben. Der Begutachtet dann deinen Antrag. Der MDK wird den Antrag dann abweisen mit der Begründung, dass nicht-binäre Personen nicht von der "Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus" berücksichtigt werden. Das ist so auch richtig; aber deswegen spielt die Begutachtungsanleitung auch keine Rolle. Wir sind da bei der S-3-Richtline und § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V.

Es gibt Sozialgerichtssprechung dazu. Auf die sollte man die Krankenkassen und den MDK hinweisen. Wenn es auch so nicht klappt musst du den Saftladen halt verklagen.

Hier hat ein Twitter-User zwei frische Sozialgerichtsurteile zu dem Thema: https://twitter.com/EinfachFreddy/status/1528721564157546497

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salamon58 
Fragesteller
 27.05.2022, 14:30
@KarlKlammer

Also kurz gesagt, hat man als nicht binäre Person keine Chance, ausser man 'faked' halt, dass man FzM/FtM wäre?..

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CarinaSchoppe  27.05.2022, 18:15
@salamon58

nope. da nicht binär unter transsexuell fällt musst du entsprechend ein psychologischen nachweis bringen in form des "indikationsscheibens" (das was du brauchst um an hormone zu kommen)

deine gutachten für die namensänderung sind nicht dazu gültig

das indikationsschreiben bekommst du durch ne begleittherapie bei einem psychologen (dies dauert so ca. 6-12 monate auch wenns keine festgeschriebene dauer gibt ist das so das was in etwa fast alle psychologen machen)

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